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Exotische Tiere sind keine guten Weihnachtgeschenke

07.12.2011

Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) bittet darum, keine exotischen Tier- und Pflanzenarten oder deren Produkte an Weihnachten zu verschenken. Wer sich doch dazu entschließt, muss sicherstellen, dass die Tiere laut Artenschutzabkommen überhaupt gehandelt werden dürfen.

Mädchen mit Papagei auf der Schulter
Exotische Tiere wie Papageien eignen sich nicht als Weihnachtsgeschenke, sagt das Bundesamt für Naturschutz.
© lunamarina - Fotolia

"Alle Jahre wieder können Schenkende und Beschenkte auf der Suche nach einem originellen Weihnachtsgeschenk in Konflikt mit geltenden internationalen Artenschutzbestimmungen geraten. Denn sowohl viele exotische Tiere und Pflanzen, als auch Produkte, die aus ihnen hergestellt sind, sind durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen besonders geschützt", sagte BfN-Präsidentin Professor Dr. Beate Jessel.

Die Palette der Angebote artengeschützter Produkte ist groß. Sie reicht von Schuhen oder Taschen aus Schlangen- oder Waranleder über teure Gitarren oder Klarinetten aus geschütztem Tropenholz bis hin zu echtem Kaviar von Stören.

Nicht nur im Internet, sondern auch im Angebot des deutschen Zootierhandels gibt es unverändert eine Fülle von verschiedenen Arten von Vögeln und Reptilien wie Papageien, Schildkröten, Riesenschlangen oder Echsen, die internationalen Artenschutzregelungen unterliegen und nur unter bestimmten Voraussetzungen gehandelt werden dürfen. Unterliegt ein Produkt oder ein Lebewesen dem Artenschutzabkommen, darf es entweder gar nicht oder nur mit einem Nachweis über rechtmäßige Einfuhr und Erwerb verkauft werden. Wird ein artengeschütztes Produkt oder Lebewesen ohne diesen Nachweis gehandelt, begeht auch der Käufer je nach Schutzstatus eine Ordnungswidrigkeit oder gar eine Straftat, die mit einem Bußgeld geahndet wird.

Vor dem Kauf müsse klar sein, ob die gewünschte Art geschützt ist und welche Verpflichtungen mit dem Kauf/der Haltung verbunden sind. Die örtliche Naturschutzbehörde oder das Bundesamt für Naturschutz geben Auskunft dazu. Bitten Sie den Zoohändler beim Kauf in jedem Fall um konkrete Angaben zur Art, unter anderem über Herkunft, Größe, Haltungsansprüche, Lebensdauer, Verhalten, Artenschutzbestimmungen, rät das BfN. Bei unklaren oder pauschalen Aussagen lieber auf die Anschaffung verzichten! Vorsicht bei Sonderangeboten! Gesunde Tiere sind keine Wühltischware und haben ihren Preis.

BfN/RF

Information über exotische Tierarten gibt es hier

  • www.azvogelzucht.de: Vereinigung für Artenschutz, Vogelhaltung und Vogelzucht (AZ) e.V.
  • www.dght.de: Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde e.V.
  • www.vda-aktuell.de: Verband deutscher Vereine für Aquarien- und Terrarienkunde e.V.

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