LAV/RF
|
16.12.2020
Am 15. Dezember, dem ersten Tag, an dem Apotheken FFP2-Masken kostenlos verteilten, kam es zu einem wahren Ansturm. Überall in Deutschland bildeten sich Warteschlangen vor den Apotheken. Berechtigte Personen haben jedoch bis zum 6. Januar Zeit, sich die ersten drei kostenfreien Masken abzuholen. Allerdings nur zu den normalen Öffnungszeiten und nicht im Nacht- und Notdienst. „Diese Dienstzeiten sind nicht für planbare Apothekenkontakte gedacht, sondern wirklich für Notfälle wie ein Kind mit hohem Fieber“, sagt Frank Eickmann, der Pressesprecher des Landesapothekerverbands Baden-Württemberg (LAV). In der Regel würden die Masken auch nicht über den Botendienst ausgeliefert werden können, das sei einfach nicht zu leisten, erklärt Eickmann.
Er appelliert, sich bei der Ausgabe sowohl an die allgemeinen Corona-Regeln als auch an die Vorgaben der Apotheke zu halten. Das können zum Beispiel bestimmte Ausgabezeiten oder besondere Ausgabeplätze wie ein Pavillon oder Stand an der Apotheke sein. Wer nicht selbst in die Apotheke kommen kann, darf eine Vollmacht ausstellen und der abholenden Person den Personalausweis zum Nachweis des Alters über 60 Jahre mitgeben.
Masken müssen von Apotheken bestellt werden
Nach Rückmeldungen der Apotheken im Land ergibt sich für den LAV auch das Bild, dass der Start der Maskenabgabe zwar insgesamt gelungen ist, an mancher Stelle aber auch holprig war. In einigen Apotheken sei bestellte Ware noch nicht oder nur in Teillieferungen eingetroffen, so dass eine Versorgung anfangs noch nicht überall und durchgängig gewährleistet werden konnte. „In jeder Apotheke werden je nach Größe zwischen 4.000 und 6.000 Schutzmasken gebraucht. Das ist eine gewaltige Menge, die durch die Vorlieferanten nicht in der Kürze der Zeit vollständig geliefert werden kann. Die Lieferungen werden eher Zug um Zug erfolgen“, so Eickmann.
Ein offenbar weit verbreitetes Missverständnis betrifft die Herkunft der Masken. Viele Kunden glauben, die Schutzmasken, die jetzt durch die Apotheken abgegeben werden, kämen aus Beständen des Bundes. Eickmann klärt auf: „Das ist nicht der Fall. Die Bestände des Bundes werden an anderer Stelle eingesetzt, nicht aber in der Versorgung, die jetzt durch die Apotheken zu leisten ist. Hier ist jede Apotheke gezwungen, sich die entsprechende Ware auf dem freien Markt zu besorgen.“ Der Bund unterstütze die Logistik nicht.