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FFP2-Masken: Warum habe ich Gutscheine im Briefkasten?

PZ/LR/NK  |  05.02.2021

Nach einem holprigen Start der Masken-Aktion versenden Krankenkassen die FFP2-Gutscheine mittlerweile auf Hochtouren. Millionen von Coupons erreichten Anspruchsberechtigte, die entweder älter als 60 Jahre oder vorerkrankt sind. Doch auch anscheinend gesunde junge Menschen und sogar Kinder erhielten in den letzten Tagen immer wieder Gutscheine. Wie ist das möglich?

Berechtigungsscheine zum Erwerb von vergünstigten FFP2-Masken
Durch die Vorlage eines Berechtigungsscheins in der Apotheke können sechs FFP2-Masken gegen eine Gebühr von zwei Euro abgeholt werden. Jeder Berechtigte erhält zwei solcher Coupons.
© Bihlmayer Fotografie/iStockphotos

Menschen, die über 60 Jahre alt sind oder an bestimmten Erkrankungen wie beispielsweise Diabetes, Asthma oder Demenz leiden, haben Anspruch auf FFP2-Masken-Gutscheine. Das regelt es die Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG). Auch Hartz-IV-Empfänger sollen fortan jeweils zehn kostenlose Masken erhalten. Dazu müssen sie das Schreiben der Krankenkasse sowie ihren Personalausweis in der Apotheke vorzeigen.

Verwirrung um Masken-Gutscheine

Um die Anspruchsberechtigten zu ermitteln, werteten die Krankenkassen die Krankheitsdaten ihrer Versicherten aus. Dabei wurden alle Diagnosen berücksichtigt, die der Kasse bis zum Stichtag des 15. Dezember 2020 vorlagen. Darunter fielen auch Krankheiten, an denen der oder die Betroffene in der Vergangenheit litt, die zum Zeitpunkt der Ermittlung aber bereits ausgeheilt sind. Ein Beispiel hierfür sind Kinder, bei denen in jungen Jahren frühkindliches Asthma diagnostiziert wurde. Ein Sprecher der Barmer Krankenkasse erklärt gegenüber der Pharmazeutischen Zeitung: „Im Falle der Datenselektion zur Ermittlung der Risikogruppen kann es also sein, dass die Diagnose zwar einmalig gestellt wurde, das Kind beziehungsweise die Person aber inzwischen wieder gesund ist.“

Lungenärzte: Asthma kein Risikofaktor 

Auch viele erwachsene Patienten mit einer Asthma-Diagnose haben in den vergangenen Tagen ein Schreiben mit den Masken-Gutscheinen erhalten und sind verunsichert, ob sie nun doch als Risikopatienten gelten. Die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.V. (DGP) stellt dazu klar: "Asthma-Patienten haben kein erhöhtes Risiko, sich mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu infizieren oder einen schwereren Verlauf zu erleiden. Die wissenschaftliche Grundlage hat sich in der Zwischenzeit nicht geändert." Bereits im vergangenen Jahr hatte die Gesellschaft dazu eine Stellungnahme veröffentlicht, die weiterhin gilt. Dennoch sei es auch für diese Patienten-Gruppe sinnvoll, die Berechtigungsscheine einzulösen und sich im Alltag durch FFP2-Masken zu schützen.

Darum bekommen auch Kinder die Coupons

Offenbar erhielten auch gesunde Kinder ohne Vorerkrankungen in den letzten Tagen immer wieder Gutscheine. Das zeigen die vielen Beiträge, die zurzeit in den sozialen Medien kursieren. Warum die Krankenkassen Coupons an Kinder verschicken, ist nicht abschließend geklärt. Die AOK Baden-Württemberg nennt als mögliche Ursache Unschärfen und Verzögerungen bei der Datenübermittlung seitens der Leistungsbringer. Eine Sprecherin der AOK Bayern gibt außerdem zu bedenken, dass Betroffenen manchmal gar nicht bewusst sei, dass der Arzt in der Vergangenheit eine Diagnose gestellt hat, die den Anspruch begründet. Im Zweifelsfall können sich Versicherte an Ihre Krankenkasse wenden, um die Hintergründe ihrer Berechtigung zu erfahren.

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