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Herzkrank: Darf ich noch Auto fahren?

ZOU  |  22.08.2023

Manche Herz-Kreislauf-Erkrankungen können schlagartig Sehstörungen, Bewusstlosigkeit oder andere körperliche Einschränkungen verursachen. Dann werden Betroffene von ihren Ärzten informiert, dass sie – häufig nur vorübergehend – kein Auto fahren dürfen, damit sie keinen schweren Unfall verursachen. Doch wann darf man wieder hinter das Steuer?

Mann und Frau, zusammen im Auto.
Nach einem unkompliziert verlaufenen Herzinfarkt sollte man vier Wochen warten, bis man wieder selbst Auto fährt.
© PIKSEL/iStockphoto

Wenn die Gefahr besteht, dass Menschen aufgrund einer Erkrankung ein erhöhtes Risiko haben, einen schweren Unfall zu verursachen, sind Ärztinnen und Ärzte in der Pflicht, sie darüber zu informieren und dies auch schriftlich festzuhalten. Die Fahrerlaubnisbehörde wird über die Fahruntauglichkeit nicht informiert, es ist also Eigenverantwortung gefragt. Wer trotzdem losfährt, riskiert nicht nur den Tod anderer Menschen, sondern bei einem Unfall auch strafrechtliche Konsequenzen.

Die Antwort auf die Frage, ob und wie lange eine Fahruntauglichkeit besteht, hängt von mehreren Faktoren ab: Unter anderem davon, wie wahrscheinlich ein krankheitsbedingter Kontrollverlust ist und wie hoch das Risiko für Schwerverletze oder Tote beim Unfall ist – also wie oft und welche Fahrzeuge gefahren werden. Anhand umfangreicher Daten wird das individuelle Risiko berechnet, nach dem sich das – meist zeitweilige – Fahrverbot richtet.

So müssen z. B. nach einem unkompliziert verlaufenen Herzinfarkt Berufskraftfahrer meist sechs Wochen pausieren, privat darf man dagegen schon nach vier Wochen wieder ans Steuer. Bei Erkrankungen wie Bluthochdruck und Herzschwäche hängt es von der Schwere der Symptome ab, ob Betroffene Auto fahren können: Bei Schwindel, Sehstörungen oder Luftnot bereits in Ruhe ist keine Fahrtauglichkeit mehr gegeben. Mit einem Herzschrittmacher oder einem implantierten Defibrillator (ICD) ist dagegen nach einer gewissen Wartezeit Autofahren zumindest privat in der Regel wieder möglich.

Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie (DGK) hat eine Leitlinie zur Fahrtauglichkeit bei kardiovaskulären Erkrankungen herausgegeben, die eine Orientierung für Ärzte und Patienten bietet. 

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