03.08.2018
Grundsätzlich kämen Arbeitgeber, die in Büros Klimaanlagen installieren lassen, ihrer Fürsorgepflicht nach, denn laut Arbeitsschutzgesetz sollte die Temperatur im Büro 26 Grad nicht überschreiten. „Dennoch ist eine zu intensive Nutzung dieser Kühlsysteme für die Gesundheit unter Umständen riskant“, sagt Heike Sander, Landesgeschäftsführerin der BARMER in Niedersachsen und Bremen.
Es sei daher nicht verwunderlich, dass Klimaanlagen von Berufstätigen als genauso störend empfunden werden wie hohe Raumtemperaturen. Dabei hat der Körper erst einmal kein Problem damit, denn er ist darauf ausgelegt, seine Temperatur konstant bei 37 Grad zu halten. Bei Hitze gelingt ihm das durch Schwitzen, denn Schweiß senkt die Körpertemperatur. Bei Kälte hingegen ziehen sich die Gefäße zusammen, damit der Körper nach außen weniger Wärme abgibt. Der von Klimaanlagen erzeugte künstliche Temperaturausgleich irritiere dagegen den Körper. „Das heißt, wenn man aus der Hitze kommend und möglichweise noch nass geschwitzt einen zu kühlen Raum betritt, droht ein Kälteschock, der das Immunsystem schwächt“, erläutert Sander.
Die Klimaanlage nicht zu kalt einstellen oder ganz darauf verzichten und in den frühen Morgenstunden ausreichend zu lüften, seien ein guter Kompromiss. Genauso wie sommerleichte Kleidung, ausreichende Flüssigkeitszufuhr oder leichte Sommerkost. Sander empfiehlt Arbeitgebern zudem, an heißen Tagen auch den Dresscode zu lockern, Wasserspender bereitzustellen oder auf ein sommerkompatibles Speisenangebot in der Kantine zu achten.
Barmer GEK/NK