09.11.2016
„Jede Apotheke, die aufgeben muss, hat Patienten, die sie vermissen werden. Dieser Verlust ist nicht nur pharmazeutisch spürbar, sondern meist geht ein persönlicher Kontakt für die kleinen Sorgen des Alltags verloren", sagt Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V. „Derzeit können wir die flächendeckende Versorgung weiterhin gewährleisten, weil die umliegenden Apotheken ihre Pflicht tun und die Versorgung übernehmen: sie leisten Nacht- und Notdienst, stellen individuelle Rezepturen her, bieten Botendienste an, bedienen schnell dringende Rezepte, erklären die Anwendung von Insulinpens vor Ort", sagt Schmidt.
Doch der Verdrängungswettbewerb sei vor allem für kleine und ländliche Apotheken mittlerweile sehr hart. Im Hinblick auf das vieldiskutierte Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln fügt Schmidt hinzu: „Ebenso wie ihre Patienten müssen sich Apotheken darauf verlassen können, dass Rezepte überall zu den gleichen Bedingungen eingelöst werden können. Ein destruktiver Preiswettbewerb durch Versandapotheken würde schnell ihre Existenz bedrohen. Wenn der Trend zu Schließungen zunimmt, wird das absehbar für die wohnortnahe Versorgung ein Problem." Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat am 19. Oktober 2016 entschieden, dass ausländische Versandapotheken die in Deutschland geltende Arzneimittelpreisverordnung für rezeptpflichtige Medikamente unterlaufen und Patienten mit Boni locken dürfen (aponet.de berichtet). Als Reaktion wird jetzt ein generelles Versandhandelsverbot diskutiert, das die Apothekerschaft begrüßt. Rezeptfreie Arzneimittel, bei denen keine Preisbindung besteht, wären vor diesem Verbot nicht betreffen.
ABDA