In Deutschland definiert die Ständige Impfkommission (STIKO), wem eine Grippeschutzimpfung empfohlen wird. Dazu gehören etwa ältere und chronisch kranke Menschen, Schwangere und medizinisches Personal. Die Impfung wird dann von der Krankenkasse bezahlt. Natürlich kann man auch als Selbstzahler geimpft werden. Leider lassen sich in Deutschland zu wenige Menschen gegen Grippe impfen, um einen umfassenden Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten. In Ostdeutschland lassen sich immerhin mehr Menschen impfen als im Westen. Im Frühling bestellen die Arztpraxen jeweils ihre Impfdosen bei den Apotheken, die sie dann ab Herbst an die Praxen zum Verimpfen ausliefern.
Seit Herbst 2022 dürfen auch Apotheken in Deutschland gegen Grippe impfen – wie dies in Frankreich, Großbritannien oder den USA schon lange möglich ist. Voraussetzung dafür ist eine spezielle Fortbildung. Die Bundesapothekerkammer hat umfangreiches Fachmaterial dazu erarbeitet. Impfungen für Kinder und Jugendliche sind in Apotheken nicht vorgesehen. Die Apotheken ergänzen das Angebot der Haus- und Facharztpraxen, um die Impfquote zu erhöhen. Konkurrenz zwischen den Heilberufen gibt es jedenfalls nicht. Viele Menschen haben einfach keine Hausärztin oder keinen Hausarzt, wollen keinen Facharzttermin ausmachen oder haben nur samstags Zeit für eine Impfung. Für diese Fälle stehen die Apotheken bereit.
Auf dem Verbraucherportal www.mein-apothekenmanager.de kann nach Apotheken in der Nähe gesucht werden, die die Serviceleistung „Grippeimpfung“ anbieten.