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Nasenspray mit Kortison: Krankenkassen zahlen wieder

18.12.2018

Einige Patienten, die unter allergischem Schnupfen leiden, können kortisonhaltige Nasensprays jetzt wieder auf Rezept und damit auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen erhalten. Möglich wird das durch eine Ergänzung der sogenannten OTC-Ausnahmeliste durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Diese Liste enthält alle nicht verschreibungspflichtigen Medikamente, die der Arzt zulasten der gesetzlichen Kassen verordnen darf.

Die Leidenszeit beginnt für viele Pollenallergiker schon früh im Jahr.
Viele Pollenallergiker leiden fast das ganze Jahr unter Heuschnupfen-Symptomen.
© kerkezz - stock.adobe.com

Die Nasensprays können nun Patienten "zur Behandlung bei persistierender allergischer Rhinitis mit schwerwiegender Symptomatik" verschrieben werden - also bei schwerem dauerhaftem Schnupfen aufgrund einer Allergie. Dafür hatten sich ärztliche Fachgesellschaften ausgesprochen, und der G-BA ist der Argumentation zum großen Teil gefolgt. „Wir freuen uns sehr, dass wir den Gemeinsamen Bundesausschuss von dieser Maßnahme überzeugen konnten“, sagt Prof. Martin Wagenmann, HNO-Sektionssprecher der Deutschen Gesellschaft für Allergologie und Klinische Immunologie (DGAKI).

Ein dauerhafter Schnupfen könne etwa bei einer Allergie auf Hausstaubmilben der Fall sein, oder wenn eine Person auf Frühblüher wie Birke, Hasel, Erle, sowie gegen Gräser und Kräuter allergisch sei. Von einem mäßigen bis schweren allergischen Schnupfen spreche man, wenn es zu störender Beschwerden, einer Beeinträchtigung des Schlafes, Problemen bei Arbeit oder Schule und Einschränkungen beim Sport oder in der Freizeit komme. „Über diese Symptomatik berichten die meisten Patienten mit allergischem Schnupfen“ erklärt Wagenmann.

Bei Ärzten und Patienten sorgte die Entlassung der kortikoidhaltigen Nasensprays aus der Rezeptpflicht im Jahr 2016 (aponet.de berichtete) für Kritik. „Wenn Patienten Medikamente rezeptfrei in der Apotheke bekommen, haben sie keinen Grund mehr, zum Arzt zu gehen“, sagt Wagenmann. „Sie erhalten dann aber auch keine qualifizierte Diagnose, und eine fehlerhafte Selbstmedikation könnte die Folge sein“. Auch Informationen zu anderen wirksamen Therapieoptionen, wie die ursächlich behandelnde Allergen-Immuntherapie (AIT), erhalten Patienten, die sich selbst behandeln, nicht.

NK

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