30.10.2014
Das Gesetz verbietet Apothekern zwar nicht grundsätzlich, Arzneimittel an Kinder und Jugendliche abzugeben. Es ist jedoch wenig sinnvoll, wenn Eltern ihre Kinder in die Apotheke schicken, um Medikamente abzuholen.
Gegen einen Botendienst von Kindern spricht einiges: Auch vermeintlich "harmlose" rezeptfreie Medikamente können bei falscher Anwendung der Gesundheit schaden. „Wie soll ein Apotheker einen erwachsenen Patienten beraten, wenn er mit einem Kind spricht?" gibt Thomas Benkert, Vizepräsident der Bundesapothekerkammer zu bedenken. Kinder könnten beispielsweise Einnahmehinweise noch nicht richtig verstehen und deshalb auch nicht korrekt ausrichten. Wenn der Apotheker Fragen zu anderen Medikamenten des Patienten habe, beispielsweise um mögliche Wechselwirkungen zu beurteilen, könne ein Kind diese vermutlich nicht beantworten.
Grundsätzlich geben Apotheker Kindern und Jugendlichen Medikamente nur unter großem Vorbehalt mit. Besser ist es, wenn Erwachsene die Medikamente selbst abholen oder einen Erwachsenen um den Botengang bitten. Wer auf sich allein gestellt, bettlägerig oder gehbehindert ist, kann in der Apotheke anrufen und einen Botendienst bestellen: Im Einzelfall bringt die Apotheke dringend benötigte Medikamente umgehend bis an die Haustür.
ABDA/RF