Joghurt gegen Durchfall, Margarine, die erhöhtes Cholesterin senkt, oder mit Vitaminen angereicherte Getränke. Ist doch toll, dass man seiner Gesundheit schon mit der Ernährung etwas Gutes tun kann – und das alles ohne Rezept. Doch es handelt sich hier nicht etwa um leckere Arzneimittel ohne Nebenwirkungen. Um Verwirrung unter den Käufern und Wildwuchs bei den Gesundheitsversprechen der Hersteller vorzubeugen, hat der Gesetzgeber festgelegt, welche gesundheitsbezogenen Aussagen über Lebensmittel zulässig sind.
Dazu existiert in der Europäischen Union seit einigen Jahren die sogenannte Health-Claims-Verordnung. Das lässt sich übersetzen als Verordnung über "Gesundheits-Behauptungen". Sie regelt, dass Hersteller in der Werbung und auf den Verpackungen ihrer Produkte nur in streng festgelegten Grenzen Aussagen über den Nährwert und gesundheitliche Eigenschaften ihrer Produkte treffen dürfen. Darunter fallen bereits Angaben wie "kochsalzarm" oder "zuckerfrei". So darf ein Produkt, das mit "zuckerfrei" gekennzeichnet ist, maximal 0,5 Gramm Zucker pro 100 Gramm beziehungsweise 100 Milliliter Lebensmittel enthalten.
Darüber hinaus existiert eine verbindliche Liste mit Lebensmitteln und einzelnen Inhaltsstoffen, die als gesund gelten. Dazu gehören Vitamine oder Mineralien genauso wie Wasser oder Walnüsse. Für alle ist dort aufgeführt, welche gesundheitsbezogenen Angaben zulässig sind und welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, um die Angaben verwenden zu dürfen. Wer also zum Beispiel auf seinem Nusskuchen darauf hinweisen möchte "Walnüsse tragen dazu bei, die Elastizität der Blutgefäße zu verbessern", darf das nur, wenn dieses Lebensmittel eine tägliche Verzehrmenge von 30 Gramm Walnüssen gewährleistet. Zudem sind die Verbraucher darüber zu unterrichten, dass sich die positive Wirkung erst bei einem täglichen Verzehr von 30 Gramm Walnüssen einstellt.
RF