Natascha Koch
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12.04.2021
„Am 15. April 2021 endet die von der Bundesregierung veranlasste Maskenverteilung über die Apotheken. Danach ist es nicht mehr möglich, den Berechtigungsschein 2 einzulösen“, erklärt Dr. Mathias Grau, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Landesapothekerverbandes Niedersachsen e.V. Der Apotheker rät Berechtigten daher dazu, dieses Datum im Blick zu behalten und ihren Anspruch wahrzunehmen.
Insgesamt gab es zwei Berechtigungsscheine, mit denen je sechs FFP2-Masken in Apotheken abgeholt werden konnten. Der Berechtigungsschein 1 war von Anfang Januar bis Ende Februar gültig. Die Berechtigungsscheine wurden von den Krankenkassen an die Anspruchsberechtigten versendet. Auf den Zeitpunkt der Zusendung der Berechtigungsscheine hatten die Apotheken keinen Einfluss.
Keine Engpässe mehr in Apotheken
„Befürchtungen, dass keine Masken in der Apotheke erhältlich sein könnten, sind unbegründet“, sagt Apotheker Grau. Die Apotheken hätten sich auf die hohe Nachfrage eingestellt und in der Regel ausreichend Masken auf Lager. „Sollte der Vorrat doch einmal zur Neige gehen, erhalten Apotheken schnell Nachlieferungen“, so Grau.
Nach dem Abschluss der Maskenverteilaktion gibt es auch weiterhin Masken in den Apotheken, dann jedoch wieder auf eigene Kosten. Dazu beraten die Apotheken vor Ort bei der Wahl von medizinischen, FFP2- oder vergleichbaren Masken und auch, wie die Masken richtig getragen werden müssen, damit sie einen guten Schutz vor dem Coronavirus bieten.