Dr. Frank Schäfer
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31.10.2020
Mobil und eigenständig zu bleiben, beginnt in den eigenen vier Wänden. Dort benötigt man bei körperlichen Gebrechen mitunter einige Umbauten, um beispielsweise Treppen zu überwinden, im Badezimmer in die Wanne oder Dusche und wieder herauszukommen und in der Küche an alle wichtigen Utensilien in den Schränken zu gelangen. Manchmal braucht das Haus eine Rampe zum Eingang, um den Zutritt zu erleichtern. Viele kleinere und einige größere Umbauten können hier helfen, die teils aber ziemlich ins Geld gehen. Unter anderem über die hier aufgelisteten Anlaufstellen können Betroffene, wenn die Rahmenbedingungen stimmen, etwas Unterstützung bekommen.
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): Diese staatliche Förderbank vergibt Zuschüsse für Umbauten in Häusern und Wohnungen, die die Barrierefreiheit verbessern. Das gilt auch, wenn man dort nur zur Miete wohnt. In letzterem Fall muss man bauliche Veränderungen mit dem Vermieter absprechen. Die KfW empfiehlt hierzu, mit dem Vermieter eine Modernisierungsvereinbarung abzuschließen. Der maximale Zuschussbetrag liegt bei 6250 Euro. Es ist alternativ möglich, Förderkredite zu bekommen. Fragen zu den Bedingungen für Förderungen und Zuschüsse kann man über das allgemeine Servicetelefon der KfW stellen, unter der für Anrufer kostenfreien Nummer 0800 539 9002 (Montag bis Freitag: 8 bis 18 Uhr).
Pflegekassen: Diese zahlen bei den Pflegegraden 1 bis 5 maximal 4000 Euro als Zuschuss, und zwar einmalig für alle Maßnahmen der Barrierefreiheit pro Pflegebedürftigen. Die Maßnahmen sollen häusliche Pflege in der Wohnung ermöglichen beziehungsweise erleichtern oder helfen, eine selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person wiederherzustellen. Diese wohnumfeldverbessernden Maßnahmen kann man bei der Pflegekasse beantragen, die bei der eigenen Krankenkasse angesiedelt ist. Dort kann man sich auch nach den Bedingungen für einen Zuschuss erkundigen und erfragen, für was er gewährt werden darf. Verändert sich der Pflegegrad, besteht erneut die Möglichkeit, Leistungen zu beantragen.
Förderprogramme der Bundesländer: Auch einige Bundesländer legen Förderprogramme auf, um individuell das Wohnumfeld barrierefreier zu gestalten. Hier lohnt es, nachzuforschen, ob das in dem Bundesland, in dem man lebt, aktuell der Fall ist. Eine Möglichkeit dafür bietet unter anderem die Internetseite www.foerderdatenbank.de des Bundesgesundheitsministeriums. Gibt man dort das Stichwort "Wohnraumanpassung" ein, bekommt man Förderprogramme angezeigt.
Um sich bei der Planung von Umbaumaßnahmen beraten zu lassen, kann man sich vor Ort unter anderem an Pflegestützpunkte wenden. Möglicherweise helfen auch Beratungsstellen oder Seniorenbüros von Kommunen, Städten oder Landkreisen weiter. Einen weiteren wichtigen Aspekt für Mobilität stellen Vergünstigungen im Bahnverkehr und im öffentlichen Nahverkehr dar. Besteht beispielsweise die Aussicht, einen Schwerbehindertenstatus und einen entsprechenden Ausweis zu erhalten, bringt das je nach zuerkanntem Grad der Behinderung Vergünstigungen etwa beim Kauf von Bahnkarten und im Nahverkehr mit sich.
Den Antrag auf Anerkennung eines Schwerbehindertenstatus kann man bei Versorgungsämtern stellen. Ab einem Grad der Behinderung von 50 Prozent bekommt man einen Schwerbehindertenausweis. Fragen und Antworten zu dem Thema finden sich beim Sozialverband VDK Deutschland e. V.
Aber auch allein schon ab einem bestimmten Alter gibt es bei der Bahn Vergünstigungen. Und viele regionale Verkehrsverbünde bieten Seniorentickets an. Dazu am besten vor Ort nachfragen.
Dieser Artikel ist in der Neuen Apotheken Illustrierten vom 1. November 2020 erschienen.