Beinahe täglich kann man in der Presse neue wissenschaftliche Erkenntnisse darüber lesen, welche Auswirkungen verschiedene Nahrungsergänzungsmittel auf die Gesunderhaltung des Körpers haben. Viele Menschen hoffen daher, mit gezielten Nahrungsergänzungen Krankheiten gegensteuern zu können.
Um die Auswahl für den Verbraucher einfacher und die Anwendung sicherer zu machen, regelt eine EU-Richtlinie, welche Kriterien ein Nahrungsergänzungsmittel erfüllen muss. Sie besagt zum Beispiel, dass darin nur bestimmte Stoffe enthalten sein dürfen. Es handelt sich dabei hauptsächlich um Vitamine, Mineralstoffe und Spurenelemente, aber auch Aminosäuren, essenzielle Fettsäuren, Ballaststoffe und verschiedene Pflanzen- und Kräuterextrakte sind erlaubt. Die Hersteller sind dazu verpflichtet, auf der Packung Dosierungsangaben zu machen.
Nahrungsergänzungsmittel sind laut Richtlinie dazu bestimmt, "die allgemeine Ernährung zu ergänzen". Im Gegensatz zu Arzneimitteln sind sie nicht zur Heilung von Krankheiten zugelassen, daher dürfen Hersteller nicht mit einer gesundheitlichen Wirkung werben. Welche Art von gesundheitsbezogenen Aussagen zu einem Nahrungsergänzungsmittel gestattet ist, wird von der sogenannten Health-Claims-Verordnung geregelt. Sie enthält einen Katalog solcher Aussagen zu den einzelnen Stoffen. Zum Beispiel "trägt Kalium zu einer normalen Muskelfunktion bei". Dazu gibt die Verordnung genau an, welche Kriterien das Präparat erfüllen muss, damit diese Aussage zulässig ist.
RF