31.07.2012
Erst der Tritt in die Scherbe oder der Griff in den rostigen Maschendrahtzaun ruft es manchem wieder ins Gedächtnis: Wann war doch gleich die letzte Tetanus-Impfung? Und wo liegt eigentlich der Impfausweis? Die Ständige Impfkommission, kurz STIKO, hat jetzt veröffentlicht, welche Vorgehensweisen bei unzureichendem oder unbekanntem Impfschutz angebracht sind. So sollen Erwachsene mit einem unzureichenden Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten oder Polio entsprechende Nachholimpfungen erhalten. Für Tetanus und Diphterie gilt allgemein, dass eine Auffrischung alle zehn Jahre stattfinden sollte. Bei einer anstehenden Auffrischung der Tetanus-Impfung empfiehlt die STIKO den Kombinationsimpfstoff gegen Tetanus, Diphtherie und Pertussis.
Erwachsene, die nach 1970 geboren wurden und in der Kindheit nicht oder nur einmal gegen Masern geimpft worden sind oder deren Impfstatus unbekannt ist, sollten eine einmalige Masern-Impfung vorzugsweise mit einem Masern-Mumps-Röteln-Impfstoff erhalten, rät die STIKO.
Eine weitere Änderung betrifft einen Impfstoff gegen vier Typen von Meningokokken, die Hirnhautentzündung verursachen. Dieser wird für Personen empfohlen, die ein erhöhtes Risiko für schwere Meningokokken-Erkrankungen haben, sowie für Reisende in Länder mit hohem Infektionsrisiko. Die Empfehlung der routinemäßigen Impfung aller Kinder im zweiten Lebensjahr mit einem Impfstoff gegen Meningokokken C bleibt unverändert bestehen.
Zudem hat die STIKO die berufliche Indikation der Mumps-Impfung erweitert. Impfen lassen sollten sich Personen, die in Gesundheitsdienstberufen in der unmittelbaren Patientenversorgung, in Gemeinschaftseinrichtungen oder Ausbildungseinrichtungen für junge Erwachsene tätig sind.
Die Ständige Impfkommission passt in regelmäßigen Abständen ihre Impfempfehlungen an. Die neueste Version wurde im Epidemiologischen Bulletin 30/2012 veröffentlicht und ist online unter <link www.stiko.de>www.stiko.de abrufbar.
HH