SeniorenGesundheit

Das Pflegestärkungsgesetz hat den Bundesrat passiert

07.11.2014

Der Bundesrat hat den Weg frei gemacht für das Pflegestärkungsgesetz, das die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen umfassend verbessern soll. Das Gesetz tritt zu Beginn des Jahres 2015 in Kraft.

Pflegerin macht mit einer Gabel einer pflegebedürftigen Seniorin ein Stück von einem Kuchen ab
Das neue Gesetz soll umfassende Erleichterungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ermöglichen.
© KKH Kaufmännische Krankenkasse

Durch das Pflegestärkungsgesetz stehen für die Pflege zu Hause zusätzlich 1,4 Milliarden Euro pro Jahr zur Verfügung. Alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung werden erhöht. Die Unterstützung für pflegende Angehörige wird ausgeweitet durch bessere Möglichkeiten zur Kombination verschiedener Unterstützungsleistungen wie Tages- und Nachtpflege und Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Neue Entlastungsleistungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige sollen die Situation ebenfalls verbessern. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe bezeichnet das Gesetz als „gute Nachricht für die Pflege in Deutschland“.

Der Minister rät Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen, sich frühzeitig über die neuen Leistungen zu informieren. Das geht kostenfrei bei der Pflegeberatung der jeweiligen Pflegekasse, der Pflegeversicherung oder eines Pflegestützpunkts. Die Stellen geben Auskunft, wie die Verbesserungen entsprechend der individuellen Situation optimal genutzt werden können.

Auch für die Pflegebedürftigen in stationären Pflegeeinrichtungen sieht das Gesetz Verbesserungen im Umfang von rund einer Milliarde Euro vor. Hier steigen die Leistungen der Pflegeversicherung je nach Pflegestufe zwischen 41 und 77 Euro pro Monat. Außerdem finanziert die Pflegeversicherung ab 2015 pro Jahr bis zu 45.000 zusätzliche Betreuungskräfte für die stationäre Pflege. Bislang waren es rund 25.000.

RF

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