30.08.2016
Ab dem Jahr 2017 tritt die zweite Stufe des Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) in Kraft. Die Einstufung der Pflegebedürftigkeit ändert sich dann komplett von den bisherigen drei Pflegestufen zu fünf Pflegegraden. Durch den Wechsel soll niemand, der bereits Leistungen bezieht, finanziell schlechter gestellt werden. Für einzelne Patientengruppen, für die absehbar ist, dass sie zukünftig finanzielle Hilfe benötigen, kann es sich lohnen, bereits 2016 zu handeln.
Das PSG II bewertet körperliche Beeinträchtigungen nicht mehr ganz so stark, wie das bisher der Fall war. Für Menschen mit einem überwiegend körperlichen Handicap wird es daher ab 2017 schwieriger, einen höheren Pflegegrad zu erreichen. Darauf weist der Bundesverband Verbraucherzentralen hin. Diese Patienten würden dementsprechend weniger Geld aus der Pflegekasse bekommen. Die Verbraucherzentralen empfehlen dieser Personengruppe, bereits 2016 Leistungen der Pflegeversicherung zu beantragen. Der Bestandsschutz garantiert dann, dass höhere Ansprüche mit ins neue Jahr genommen werden können.
Auch Menschen, die planen in ein Pflegeheim zu ziehen, könnten davon profitieren, das noch in diesem Jahr zu tun. Denn für den Aufenthalt in stationären Pflegeeinrichtungen sinken ab 2017 die Zuschüsse in mehreren Pflegegraden ebenfalls. Allgemein raten die Verbraucherzentralen allen Personen, die sich mit dem Gedanken tragen, einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit zu stellen, dies noch in 2016 zu tun. Im nächsten Jahr sei mit längeren Wartezeiten zu rechnen, da die bisher geltenden Fristen, in denen über einen Antrag entschieden werden musste, aufgehoben worden seien. Nachteile für die Patienten seien mit einem Antrag in 2016 nicht verbunden.
RF