Raucher, die an Asthma bronchiale leiden, sollen künftig Nikotin-Ersatzpräparate zulasten der Krankenkassen verordnet bekommen können. Das geht aus einer Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hervor.
Danach sollen ausstiegsbereite Raucher mit Asthma bronchiale, die an einem sogenannten Disease-Management-Programm (DMP) – einem strukturierten Behandlungsprogramm – teilnehmen, neben anderen Hilfen zur Verhaltensänderung auch Arzneimittel zur Raucher-Entwöhnung erhalten. Die Verordnung zulasten der Krankenkasse ist auf einen Therapiezyklus begrenzt. Über die Umsetzung der Empfehlung muss noch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) entscheiden.
Die Empfehlung des G-BA erfolgte im Rahmen einer Überarbeitung des strukturierten Behandlungsprogramms für Patienten mit Asthma bronchiale. Die Programme sollen dabei mit nationalen und internationalen Behandlungsleitlinien abgeglichen und auf den wissenschaftlich neuesten Stand gebracht werden.
Für Patienten mit chronisch-obstruktiver Lungenerkrankung (COPD) hat der G-BA bereits im Jahr 2009 eine solche Regelung vorgeschlagen. Eine Stellungnahme des BMG steht hierzu bislang noch aus.
MP