Äußerlich anwendbare Mittel mit dem schmerzlindernden Wirkstoff Ketoprofen sollen zukünftig der Verschreibungspflicht unterstellt werden. Das empfahl der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte. Das betrifft vorzugsweise Gels, die bei Sportverletzungen wie Prellungen oder Verstauchungen zum Einsatz kommen.
In letzter Zeit gab es immer wieder Meldungen über Hautentzündungen und -rötungen, wenn Ketoprofen-haltige SChmerzgele auf Hautstellen angewendet wurden, die dem Sonnenlicht ausgesetzt waren. Fachleute sprechen von einer Photosensibilisierung. Schon im vergangenen Sommer hatten die Hersteller Ketoprofen-haltiger Gels die Öffentlichkeit über diese Nebenwirkung informiert.
Folgende Maßnahmen helfen, einer Lichtreaktion der Haut durch den Wirkstoff vorzubeugen:
- Nach Auftragen des Gels gründlich die Hände waschen.
- Die behandelten Hautstellen bis zwei Wochen nach Ende der Therapie vor Sonnenlicht schützen. Das gilt auch, wenn es wolkig ist. Am besten trägt der Anwender Kleidung über der behandelten Hautfläche.
Wenn der Gesetzgeber der Empfehlung des Sachverständigenausschusses folgt, würde die Verschreibungspflicht ab 1. Januar 2012 gelten. Als weiterhin rezeptfrei erhältliche Alternativen bei Gelenk- und Muskelschmerzen stehen Salben und Gels zum Beispiel mit den Wirkstoffen Ibuprofen, Salicylsäure oder Diclofenac zur Verfügung.
RF