03.04.2019
Selbstgeschriebene Testamente sind sehr häufig fehlerhaft oder unwirksam. Das führt dazu, dass es bei der Umsetzung des letzten Willens immer wieder zu Schwierigkeiten kommt. Beispielsweise ist oftmals nicht bekannt, dass ein selbstverfasstes Testament immer mit der Hand geschrieben sein muss.
Daneben ist es wichtig, dass ein handgeschriebenes Testament folgenden Formalien entspricht: Es muss eindeutig als Testament gekennzeichnet sein, zum Beispiel durch die Überschrift „Testament“ oder „Mein letzter Wille“. Außerdem muss es Ort und Datum enthalten und vom Erblasser eigenhändig unterschrieben worden sein, und zwar auf jeder Seite des Testaments. Beim Inhalt kommt es darauf an, dass die Erbeinsetzung eindeutig formuliert ist. Es muss klar benannt sein, wer zu welchen Teilen erben soll.
Wer auf Nummer Sicher gehen möchte, dass sein Testament allen gesetzlichen Vorgaben entspricht, wendet sich am besten an einen Notar. In diesem Fall kann das Testament auch aus maschinengeschriebenen Seiten bestehen, die der Erblasser unterzeichnet. Ein Notar kostet zwar Geld, berät Sie jedoch unabhängig und erstellt das Testament als Urkunde, um Erbstreitigkeiten vorzubeugen.
Sollte der Verfasser eines Testaments an einer Demenz leiden, kann die Frage nach der Testierfähigkeit noch für zusätzliche Verunsicherung sorgen. Denn im Laufe der Krankheit verlieren die Betroffenen die Fähigkeit, selbst wichtige Entscheidungen zu treffen. Die Alzheimer Forschung Initiative e.V. empfiehlt daher, spätestens bei Diagnosestellung zu regeln, wer später etwas erben soll und was mit ihrem Vermögen geschehen soll. Weitere Informationen zu diesem Thema können Angehörige und Betroffene auf der Webseite <link www.alzheimer-forschung.de vererben>www.alzheimer-forschung.de kostenlos bestellen.
NK