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Tattoo-Entfernung: Giftige Blausäure kann die Haut schädigen

17.08.2015

Ein unliebsames Tattoo entfernen zu lassen, könnte in der Haut Zellschäden verursachen. Bislang waren die Risiken einer Laser-Behandlung nicht bekannt – daher haben Forscher untersucht, welche Stoffe bei dieser gängigen Methode zur Tattooentfernung entstehen.

Laserbehandlung: Der Abschied von einem Tattoo ist nicht ohne Risiko.
Nicht jeder ist mit seiner Tätowierung im Nachhinein glücklich. Wer es entfernen lassen will, sollte sich über die Methoden und ihre Gefahren informieren.
© BlueSkyImages - Fotolia

Nicht länger erwünschte Körperkunst wird häufig mit einem Rubinlaser entfernt. Welche chemischen Abbauprodukte dabei entstehen und was für Folgen diese Behandlung für den Körper hat, war dabei bisher größtenteils unklar. Nun hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) herausgefunden: Beim Zerfall des kupferhaltigen Farbstoffs Phthalocyanin-Blau entsteht unter anderem Benzol und hochgiftige Blausäure. „Wir konnten zum ersten Mal zeigen, dass bei der Laserbehandlung eines Tätowierungspigments Stoffe in Konzentrationen entstehen, die hoch genug wären, in der Haut Zellschäden zu verursachen“, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. Mögliche Risiken können je nach Größe der Tätowierung, Pigmentkonzentration, Körperstelle, Bestrahlungsdosis sowie der verwendeten Wellenlänge des Lasers unterschiedlich sein, berichten die Forscher in der Zeitschrift Scientific Reports.

Unter all den Verbindungen, die durch die Laserbestrahlung des blauen Farbstoffs entstehen, sei die Blausäure besonders bedenklich, da sie Zellen schädigen kann. Sie ist seit langem als farbloses, schnell wirkendes giftiges Gas bekannt. Obwohl eine Blausäurevergiftung am häufigsten Auftritt, wenn der Stoff über den Mund aufgenommen oder eingeatmet wird, gebe es auch Vergiftungsfälle nach einer Aufnahme über die Haut. Ein Risiko bestehe laut BfR vor allem dann, wenn die Tätowierung extrem groß sei. Das BfR sieht weiteren Forschungsbedarf und wird aufgrund des Ergebnisses in Zukunft auch mögliche Spaltprodukte von Farbstoffen bei seiner Risikobewertung berücksichtigen. „Verbraucher sollten sowohl über die möglichen Risiken von Tätowierungen als auch der Tattooentfernung umfassend aufgeklärt werden“, so das BfR.

BfR/NK

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