Baby & FamilieGesundheit

Tipps für Eltern: Wenn das Kind ins Krankenhaus muss

ZOU  |  19.04.2022

Ein Krankenhausaufenthalt ist für Kinder sehr belastend: Sie müssen die Krankheit und medizinische Behandlungen aushalten und sind zudem von ihren Eltern getrennt, in einem ungewohnten Umfeld und von fremden Menschen umgeben. Die Stiftung Kindergesundheit gibt Tipps, wie man sein Kind in solch einer schwierigen Situation unterstützen kann.

Mutter, umarmt ihre Tochter im Krankenhausbett.
Ein Aufenthalt im Krankenhaus ist eine große Belastung. Daher ist es gut, wenn die Eltern so viel Zeit wie möglich mit ihrem Kind verbringen.
© Halfpoint/iStockphoto

Jedes Jahr benötigen etwa zwei Millionen Kinder und Jugendliche einen Aufenthalt im Krankenhaus. Besonders bei kleinen Kindern hilft es, sie behutsam darauf vorzubereiten, damit sie sich nicht verlassen oder sogar bestraft fühlen.

Dazu gehört, dem Kind möglichst schon vorher zu erklären, warum es ins Krankenhaus muss und was es dort erwartet – zum Beispiel Blutdruck messen oder Röntgen, aber auch möglicherweise schmerzhaftere Prozeduren wie Blutabnehmen, Infusionen oder eine Operation. Dabei sollte man ehrlich bleiben, nicht zu Notlügen oder falschen Versprechungen greifen und weder verharmlosen noch übertreiben, damit das Vertrauen nicht erschüttert wird.

Je nach Alter kann man zur Vorbereitung kindgerechte Bücher oder Broschüren nutzen, um mit dem Kind über einen anstehenden Krankenhausaufenthalt zu sprechen. Auch „Kinderklinik spielen“, als Rollenspiel oder mit Puppen, kann helfen, sich mit dem Thema vertraut zu machen und Angst abzubauen.

Informationen zum Alltag und typischen Abläufen in der Klinik sind hilfreich. Manchmal ist es möglich, das Krankenhaus schon vorher einmal zu besuchen und die Station und Pflegekräfte kennenzulernen.

Vertraute Gegenstände wie eine Decke, ein Kissen oder Kuscheltiere und tägliche Besuche der Eltern nehmen dem Kind das Gefühl der Verlassenheit und verleihen die Gewissheit, dass die Eltern es weiter liebhaben. Manchmal kann auch ein Elternteil mit aufgenommen werden. Dafür ist eine Freistellung durch den Arbeitgeber möglich; die Kosten für den Aufenthalt und den Verdienstausfall übernehmen die Krankenkassen.

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