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26.10.2022
Von 720 Personen, die als Jugendliche eine Hormon-Behandlung begonnen hatten, nahmen 98 Prozent (704 von 720) auch im Erwachsenenalter noch geschlechtsbejahende Hormone ein. Das heißt, dass die Entscheidung für die Behandlung, die sie schon in Jugendjahren getroffen hatten, für sie richtig gewesen war. Diese Studie in der Zeitschrift „The Lancet Child & Adolescent Health“ gehört zu den ersten, die solche Langzeitergebnisse liefert.
Warum zwei Prozent (16 von 720) die Behandlung gestoppt hatten, blieb unbekannt. Man weiß also nicht, ob sie die Änderung ihres Geschlechts bereuten. Es ist aber auch möglich, dass mangelndes Wissen über die Wichtigkeit der fortgesetzten Hormonbehandlung nach einer chirurgischen Entfernung der Hoden oder Eierstöcke die Ursache war oder dass es sich um Personen mit einer nicht-binären Geschlechtsidentität handelte.
Frühe Behandlung wird später nicht bereut
Marianne van der Loos von der Universität Amsterdam sagte: „Wir untersuchen Transgender-Menschen seit über 20 Jahren, um zu verstehen, wie viele Menschen weiterhin eine Hormontherapie anwenden. Wir haben festgestellt, dass die überwiegende Mehrheit weiterhin geschlechtsbejahende Hormone verwendet, was angesichts der zunehmenden öffentlichen Diskussionen, dass die Menschen ihre Entscheidung später bedauern könnten, beruhigend ist.“
Bereits seit 1998 ist es in den Niederlanden möglich, dass sich Menschen unter 18 Jahren, die sich mit ihrem Geschlecht nicht identifizieren können, behandeln lassen. Nach einer gründlichen Untersuchung wird bei Jugendlichen die Pubertät hormonell unterdrückt – ein umkehrbarer Vorgang. Dies stoppt die körperlichen Veränderungen, die für diese Jugendlichen belastend sein können. Gleichzeitig gewinnen sie Zeit, ihre Geschlechtsidentität zu erforschen. Diejenigen, die weiterhin den medizinischen Übergang wünschen, können nach dem 15. bis 16. Lebensjahr mit einer geschlechtsbejahenden Hormonbehandlung beginnen. Das bedeutet, dass sie Medikamente wie Östradiol oder Testosteron einnehmen, um die körperliche Veränderung herbeizuführen, die ihrer Geschlechtsidentität entspricht.
Quelle: DOI 10.1016/S2352-4642(22)00254-1