26.06.2018
Wer im Urlaub tauchen möchte, wird von seriösen Tauchschulen nach einem ärztlichen Attest über die Tauchtauglichkeit gefragt. Ausgestellt wird dies von Tauchmedizinern, die unter anderem Herz und Lunge überprüfen, die allgemeine Leistungsfähigkeit sowie die Blutzuckerwerte beurteilen. Bei der Einschätzung der Tauchtauglichkeit von Diabetikern hat sich in den letzten 20 Jahren einiges verändert. „Wegen der Gefahr einer Unterzuckerung war das Tauchen für Typ-1-Diabetiker früher grundsätzlich verboten. Heute wird die Frage nach der Tauchtauglichkeit ganz individuell entschieden“, erklärt Dr. Ursula Marschall, leitende Medizinerin bei der Krankenkasse Barmer.
Typ-1-Diabetiker sind wegen des Risikos einer Unterzuckerung besonders gefährdet: Diese kann beispielsweise auftreten, wenn im Körper bei Stress oder starker körperlicher Anstrengung mehr Glukose verbraucht wird. Sinkt der Zuckerwert dann zu stark, kann nach Symptomen wie Unruhe oder Konzentrationsstörungen eine Bewusstlosigkeit eintreten. „Diabetiker, die an Land Sport treiben und die Symptome einer Unterzuckerung zeigen, können schnell Abhilfe schaffen, indem sie die sportliche Aktivität unterbrechen und Glukose zuführen. Unter Wasser geht das nicht, und ein schnelles Auftauchen ist nicht immer möglich“, sagt Marschall. Deshalb prüfen Tauchmediziner, ob der Diabetiker insgesamt über eine gute körperliche Leistungsfähigkeit verfügt. Außerdem müssen die Blutzuckerwerte über einen längeren Zeitraum gut eingestellt sein. Wichtig ist auch, ob der Patient in der Lage ist, seine Zuckerwerte gut einzuschätzen und den entsprechenden Insulinbedarf richtig zu kalkulieren.
Bei nichtinsulinpflichtigen Diabetikern treten selten Unterzuckerungen auf, das Tauchen gilt bei ihnen daher als weniger problematisch. Bei ihnen sind jedoch die Begleiterkrankungen wie Bluthochdruck,Übergewicht und Folgeschäden des Diabetes ausschlaggebend für die Tauchtauglichkeit. Das können beispielsweise Erkrankungen der Nieren, des Nervensystems oder Schädigungen der Blutgefäße sein.
Diabetikern, die während des Urlaubs tauchen wollen, rät Marschall, den Tauchpartner über die Erkrankung zu informieren und ein spezielles Handzeichen für den Notfall zu vereinbaren. 60 und 30 Minuten sowie unmittelbar vor dem Tauchgang empfiehlt die Expertin, den Blutzuckerwert zu kontrollieren. Er sollte vor dem Tauchen am besten leicht erhöht sein. Außerdem sollten insulinpflichtige Diabetiker auf eine Unterzuckerung reagieren können, indem sie beispielsweise eine Zuckerlösung mitnehmen. Deren Einnahme unter Wasser muss vorher unbedingt geübt werden.
Barmer/NK