Auch wenn zu viel UV-Licht der Haut schadet, so entfaltet es richtig dosiert doch einige positive Effekte. Diese nutzt man in der Medizin schon lange, etwa indem man Patienten ans Meerschickt, wo Salz und intensives Licht der Haut guttun. Noch gezielter können Hautärzte vorgehen, seit sich UV-A- und UVB-Licht mit speziellen Lampen künstlich erzeugen lässt.
UV-B-Licht gegen Schuppenflechte oder Neurodermitis
Mit UV-B-Licht können Ärzte Hautleiden beeinflussen, die sich eher in der Oberhaut abspielen. Diese Hautschicht bringt unter anderem Hornhaut hervor. Nur ein geringer Anteil der UV-B-Strahlung erreicht tiefere Gewebeschichten. Im Bereich der Oberhaut dämpft UV-B-Licht unter anderem von der Körperabwehr ausgelöste überschießende Entzündungen. Ein wichtiges Einsatzgebiet der UV-B-Therapie stellt die Schuppenflechte dar, fachlich als Psoriasis bezeichnet. Bei dem Hautleiden entsteht in entzündeten Hautbereichen zu viel Hornhaut. Um bei der UV-Behandlung mögliche Nebenwirkungen in der Haut zu begrenzen, kann man Geräte nutzen, die nur einen bestimmten Teil der UV-B-Strahlung aussenden. Deren Wirkung lässt sich noch durch ein Salz- beziehungsweise Solebad verbessern. Eine UV-B-Therapie kann der Arzt auch bei der Weißfleckenkrankheit (Vitiligo) einsetzen, ebenso bei einigen weiteren Erkrankungen wie der Neurodermitis oder bei starkem, anhaltendem Juckreiz (Pruritus). Zur gezielten Bestrahlung nur kleiner Hautflächen gibt es seit einigen Jahren auch die Möglichkeit, einen speziellen Laser zu nutzen, der Licht in einem schmalen UV-B-Bereich abgibt.
UV-A-Licht gegen schwere Schuppenflechte
Im Gegensatz zu UV-B- gehen UV-A-Strahlen tiefer unter die Haut und erreichen zu einem guten Teil Gewebe der Unterhaut. So können sie Effekte gegen dort ablaufende Krankheitsvorgänge entfalten. Allerdings wirkt UV-A-Strahlung meist indirekt über Wirkverstärker, die im Körper natürlich vorkommen. Auf diese Weise tötet UV-A-Strahlung Zellen ab, beeinflusst das Immunsystem und bremst eine überzogene Bindegewebsbildung. Mitunter nutzt man nur noch einen Teil des UV-A-Spektrums. So versuchen Mediziner auch hier, Nebenwirkungen durch die UV-Belastung der Haut zu begrenzen.
Künstliche Wirkverstärker für UV-A-Licht
Um Effekte der UV-A-Strahlung für die Therapie zu steigern, kann man künstliche Wirkverstärker nutzen. In Deutschland kommt dafür eine Substanz mit der zungenbrecherischen Bezeichnung 8-Methoxypsoralen (kurz 8-MOP) zum Einsatz. Für die Behandlung mit einem solchen Stoff und UV-A-Licht verwenden Mediziner das Kürzel PUVA. Es steht für "Psoralen plus UV-A-Licht-Bestrahlung". Psoralene wie das 8-MOP sind pflanzliche Naturstoffe.
Patienten können 8-MOP vor einer UV-Behandlung entweder in Tablettenform einnehmen oder als Creme auftragen. Der Wirkstoff kann aber auch als Badezusatz in die Haut gelangen, das vermeidet Nebenwirkungen wie sie bei der Einnahme vorkommen können. Patienten baden dann vor der UV-Behandlung beim Arzt in Wasser mit einem Zusatz von 8-MOP. Dann erfolgt die UV-Bestrahlung. Man spricht hier auch von der Bade-PUVA. Wichtig: Nach einer PUVA-Therapie bleibt die Haut einige Stunden sehr empfindlich für UV-Licht und benötigt in dieser Zeit besonders guten Schutz vor Sonnenlicht. Bei der Tabletteneinnahme von 8-MOP gilt das auch für die Augen.
Bedeutende Anwendungsgebiete der UV-A-Behandlung beziehungsweise der PUVA-Therapie liegen bei der Neurodermitis und Krankheiten, in deren Verlauf zu viel Bindegewebe in der Haut entsteht und sie verhärtet, wie bei verschiedenen Formen der Sklerodermie. Die Methode kommt aber auch infrage, wenn Menschen eine schwere Form der Schuppenflechte haben oder an seltenen Formen des Hautkrebses leiden, an sogenannten kutanen Lymphomen.
Auf Sicherheit und Nebenwirkungen achten
Eine Bestrahlung der Haut mit UV-Licht hat nicht nur positive Auswirkungen, sondern kann auch schaden. Das weiß jeder, der schon mal einen Sonnenbrand hatte. Auf Dauer steigert eine UV-Bestrahlung auch das Hautkrebsrisiko. Daher rät der Hautarzt nur dann zur UV-Behandlung, wenn deren Nutzen deutlich die Risiken übersteigt und andere Therapiemöglichkeiten allein nicht ausreichen.
Außerdem gilt auch hier: Die Dosis macht das Gift. Der Hautarzt begrenzt daher die Häufigkeit der Bestrahlung auf das notwendige Maß. Und er kann – wenn möglich − die Therapie durch ein enges Spektrum der UV-Bestrahlung verträglicher gestalten. Dazu tragen auch qualitativ hochwertige Geräteausstattungen der Praxen und Kliniken sowie die Einhaltung aller notwendigen Vorsichtsmaßnahmen während der Behandlung bei, wie etwa der
Augenschutz. Hilfreich ist auch ein UV-Pass, um darin die verabreichten UV-Mengen einzutragen, damit die Lebenszeitbelastung unter Kontrolle bleibt.
Der Arzt stellt zudem sicher, dass bestimmte Risikopatienten keine UV-Therapie bekommen. Dabei handelt es sich beispielsweise um Personen, die bereits an Hautkrebs erkrankt sind oder waren, unter hoher Lichtempfindlichkeit leiden oder zwingend Medikamente einnehmen müssen, welche die Haut lichtempfindlicher machen oder das Immunsystem deutlich schwächen.
Dr. Frank Schäfer