ABDA/NK
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13.07.2018
Patienten, die ein Herz-Kreislauf-Medikament mit dem Wirkstoff Valsartan einnehmen, das wegen einer möglicherweise krebserregenden Verunreinigung zurückgerufen wurde, kontaktieren am besten ihren Arzt und ihre Apotheke. Valsartan wird z. B. gegen hohen Blutdruck oder Herzschwäche eingesetzt.
Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) informiert: „Die zuständige Bundesoberbehörde geht derzeit davon aus, dass kein akutes Gesundheitsrisiko für Patienten besteht. Es gilt weiterhin, dass Valsartan-haltige Präparate nicht ohne Rücksprache mit dem Arzt abgesetzt werden sollen“, sagt Prof. Dr. Martin Schulz, Vorsitzender der AMK. „Patienten, die ein Arzneimittel mit Valsartan einnehmen, können sich im Internet informieren und/oder in ihrer Apotheke beraten lassen, ob ihr Medikament von den aktuellen Rückrufen betroffen ist und welche Maßnahmen sie gemeinsam mit dem Arzt und Apotheker ergreifen können.“ Eine Liste der betroffenen Präparate findet sich auf der Website der AMK.
In den Fällen, in denen Patienten wegen eines Rückrufs das Präparat wechseln müssen, muss der Arzt ein neues Rezept ausstellen. Schulz: „Apotheker dürfen eine angebrochene Packung nicht einfach gegen eine neue austauschen – alle Valsartan-haltigen Arzneimittel unterliegen der Rezeptpflicht. Für nicht von der Zuzahlung befreite Versicherte wird leider wieder eine Zuzahlung fällig. Die Apotheken müssen diese Zuzahlung in voller Höhe an die jeweilige Krankenkasse weiterleiten.“ Da aber bereits eine große bundesweite Krankenkasse angekündigt hat, dass sie ihren Versicherten die Zuzahlung erstattet, empfiehlt sich ggf. auch eine diesbezügliche Rücksprache mit der Krankenkasse.
Durch die Vielzahl an betroffenen Patienten, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Ersatzpräparate nicht mehr in ausreichender Menge auf dem Markt verfügbar sind. In diesem Fall empfiehlt sich die Umstellung auf einen vergleichbaren Wirkstoff, nach Entscheidung durch den behandelnden Arzt.