14.01.2014
Verbandskästen in Autos und Motorrädern müssen seit 1. Januar 2014 mehr Material enthalten. Darauf weist der Bundesverband für Medizintechnologie (BVMed) hin. Grund ist eine Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, die Verbandskästen seit Langem für die Erste Hilfe etwa bei Verkehrsunfällen vorschreibt.
Neben den bisherigen Inhaltsmaterialien müssen die Kästen nun zusätzlich ein 14-teiliges Set aus zugeschnittenen Pflasterstreifen, Fingerstrips und Fingerkuppenverbänden, ein Verbandpäckchen in Kindergröße sowie Tücher zur Hautreinigung enthalten. Auto- und Motorradfahrer müssen jedoch nicht sofort handeln: Der ADAC weist auf seiner Homepage darauf hin, dass die bislang gültigen Verbandskästen noch bis zum Ablauf ihres Verfallsdatums weiter verwendet werden dürfen.
Der erweiterte Inhalt der Kästen trage den "neuesten notfallmedizinischen Erkenntnissen" Rechnung, heißt es vonseiten des BVMed. Dem Verband zufolge macht es allerdings wenig Sinn, die neuen Bestandteile nun einzeln zuzukaufen. Vielmehr sei der Neuerwerb eines Verbandskastens oft günstiger als die Ergänzung, zumal auch alle anderen Bestandteile regelmäßig ersetzt werden müssen, sobald ihr Verfallsdatum abläuft.
Wer einen neuen Verbandskasten in der Apotheke oder im Kfz-Fachhandel erwerben möchte, sollte laut BVMed darauf achten, dass dieser der seit Januar geltenden Norm DIN 13164 entspricht. Abgelaufene Materialien müssten jedoch nicht zwangsläufig weggeworfen werden, so der Verband. Anbieter von Erste-Hilfe-Kursen nutzten sie oft und gerne zu Anschauungszwecken.
PZ/AH