18.12.2014
Eine Übergangsregelung erlaubt den Verkauf nach alter Befüllungsnorm bis Ende 2014. Damit nicht zum 1. Januar 2015 alle Verbandskästen ausgetauscht werden müssen, sieht diese Übergangsregelung noch die Verwendung bis zum angegebenen Verfalldatum vor. Bestimmte Produkte wie sterile Wundauflagen sind mit einem Verfalldatum versehen und müssen ohnehin von Zeit zu Zeit erneuert werden. Deshalb empfiehlt der Apothekerverband Brandenburg, auch angesichts der neu vorgeschriebenen Inhalte, eine Überprüfung des vorhandenen Kfz-Verbandkastens. Für die Anpassung an die neue DIN-Norm gibt es in den Apotheken sogenannte Austausch- oder Ergänzungssets. Mit den Änderungen und je nach Zustand des Verbandskastens kann auch der Erwerb eines komplett neuen Kfz-Verbandskastens sinnvoll und vielleicht sogar günstiger sein.
Durch die geänderte Befüllung der im Auto mitzuführenden Erste-Hilfe-Materialien sind einige Produkte neu hinzugekommen: ein 14-teiliges Pflasterset, das zugeschnittene und somit gebrauchsfertige Pflasterstrips sowie Fingerkuppenverbände in unterschiedlichen Größen beinhaltet. Zwei einzeln verpackte Tücher zur Reinigung unverletzter Hautpartien und ein Verbandpäckchen in Kindergröße. Im Gegenzug wurde die Anzahl der Verbandpäckchen Größe M, der Verbandtücher BR um jeweils die Menge eins reduziert sowie die Wundschnellverbände von acht auf vier Stück verringert. Die Verwendung von Mullbinden als Alternative für Fixierbinden wurde gestrichen.
AVB