ArzneimittelSenioren

Vorsicht bei Pillen-Abos

26.08.2011

Zeitschriften, Versicherungen oder vermeintliche Lotteriegewinne per Telefonansage: Nicht alle Verbraucher begegnen solchen Anrufen mit Vorsicht. Die Verbraucherzentrale Thüringen warnte kürzlich vor einer neuen Art von "Angebot".

Haustürgeschäft Pillen Betrug
Die Verbraucherzentrale warnt: Telefonangebote für angeblich "supergünstige" Arzneimittel-Probepackungen können ins Geld gehen.
© KKH-Allianz

Gegenwärtig versuchen Anbieter wie Medivatis, Vitaciti, Medi-Pharm oder Helvetia vital verschiedene Produkte per Telefonakquise an den Verbraucher zu bringen. Geködert werden diese mit supergünstigen Probepackungen, die keine zehn Euro für den Monatsbedarf kosten. Der Absatz ist jedoch nicht nur auf eine Probepackung, sondern eine langfristige Belieferung ausgerichtet. Dann geht es um Summen, die zwischen 50 und knapp 100 Euro pro Monat liegen. Den meisten Verbrauchern wird aber genau das bei den Telefonaten nicht deutlich. In der Mehrzahl lassen sie sich auf die Probelieferung ein. Es fällt ihnen sichtlich schwer, sich den freundlichen und kompetenten Anrufern zu entziehen.

Die Verärgerung setzt dann ein, wenn nach der Probelieferung, die abgenommen und bezahlt wird, weitere Lieferungen eintreffen. Mit einem aufgezeichneten Telefonat, das Verbraucher unter einer kostenfreien Rufnummer abhören können, wollen Anbieter den vermeintlichen Vertragsschluss belegen. Nehmen die Verbraucher die Ware nicht ab oder zahlen diese nicht, tauchen ziemlich schnell Mahn- und Inkassoschreiben auf. Diese sollen die Betroffenen mit Nachdruck und der Androhung weit höherer Kosten zur Einhaltung der angeblich geschlossenen Lieferverträge bewegen.

Wer Ärger aus dem Weg gehen möchte, der sollte mit Zusendung der Probelieferung sofort und möglichst nachweisbar dem angeblichen Vertragsschluss für weitere Lieferungen widersprechen und hilfsweise widerrufen. Entscheidend ist das, was letztlich am Telefon mit dem Anbieter besprochen worden ist. Man kann am Telefon wirksam Verträge schließen. Voraussetzung ist aber, dass beide Parteien bewusst Laufzeit, Kosten und Lieferrhythmus zur Kenntnis nehmen und diesen wesentlichen Vertragsinhalten auch ausdrücklich zustimmen. Viel zu gutgläubig lassen sich insbesondere ältere Verbraucher auf nette Telefonate mit geschulten Firmenvertretern ein, deren Ziel es letztlich nur ist, längerfristig laufende Kaufverträge abzuschließen. Die Verbraucherzentrale Thüringen e.V. rät deshalb Verbrauchern, dringend darauf zu achten, wofür sie am Telefon ihre Einwilligung geben und wann sie einer Aufzeichnung dieses Gespräches zustimmen.

Verbraucherzentrale Thüringen/MP

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