15.03.2012
Schwäche und Unwohlsein als mögliche Folgen einer Dienstreise, schlechtes Gehör oder Hautkrankheiten: An wen kann man sich wenden, wenn man den Verdacht hat, dass die berufliche Tätigkeit die Ursache für Gesundheitsprobleme darstellt?
Erster Ansprechpartner in so einem Fall ist meist der Hausarzt oder ein Facharzt, der die Symptome abklärt und eine erste Einschätzung zur Krankheitsursache geben kann. Hält er es für eine Berufskrankheit, wird er dies der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse melden. Die Erkrankten, seine Krankenversicherung oder der Arbeitgeber können sich ebenfalls an die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse wenden. Diese wird dann prüfen, ob die Erkrankung tatsächlich von den Arbeitsbedingungen verursacht wurde.
Liegt eine Berufskrankheit vor, ist es das vorrangige Ziel, die Krankheit zu heilen oder zumindest zu lindern und eine Verschlimmerung zu vermeiden. Die gesetzliche Unfallversicherung bietet dazu passende Leistungen - von der medizinischen Versorgung bis hin zur beruflichen Reintegration. Beeinträchtigt die Erkrankung so stark, dass eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent vorliegt, erhalten die Betroffenen eine Rente.
Im Jahr 2010 registrierten die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen mehr als 30.000 neue Fälle bestätigter Berufskrankheiten. Nach der Definition des Gesetzgebers kommen als Berufskrankheiten nur Erkrankungen in Frage, die "durch besondere Einwirkungen verursacht sind, denen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grad ausgesetzt sind als die übrige Bevölkerung". Vor allem sind dies Erkrankungen, die in der sogenannten Berufskrankheitenliste aufgeführt sind, die derzeit 73 Krankheitstatbestände umfasst. Dazu gehören beispielsweise verschiedene Erkrankungen durch Einwirkung von Chemikalien auf die Haut, Lungenerkrankungen durch Einatmen schädlicher Stäube oder auch Bandscheibenschäden durch langjähriges Tragen schwerer Lasten.
RF