SeniorenBaby & Familie

10.000 Babys pro Jahr sind alkoholgeschädigt

27.04.2018

Schätzungsweise ein Viertel der Frauen trinkt in der Schwangerschaft Alkohol. Die Folge: Pro Jahr sind etwa 10.000 Kinder schon bei der Geburt alkoholgeschädigt - in geistiger und körperlicher Weise. „Das sind 1,5 Prozent der rund 793.000 neugeborenen Kinder in Deutschland. Diese Schäden bei Neugeborenen sind bleibend, sie gehen nicht mehr zurück", sagt Apotheker Prof. Gerd Glaeske.

In der Schwangerschaft gibt es keinen unbedenklichen Alkoholkonsum.
Alkohol in der Schwangerschaft hat für die betroffenen Kinder lebenslange Folgen.
© AntonioDiaz - Fotolia.com

Insgesamt würden in Deutschland etwa 1,5 Millionen Menschen mit derartigen Fetalen Alkohol-Spektrum-Störungen (FASD) leben, sagt Glaeske, der das „Länger besser leben“-Institut der Universität Bremen und der Krankenkasse BKK24 leitet. In diesem Zusammenhang betont er: „Für Schwangere gibt es keine unbedenkliche Alkoholmenge."

Zudem wachsen Glaeske zufolge etwa 2,7 Millionen Kinder in Deutschland in Suchtfamilien auf. In diesen Familien komme es immer wieder zu körperlicher Gewalt, zu sexuellen Übergriffen und zu Missbrauch. Kinder und Jugendliche leiden körperlich und psychisch unter einem belasteten Familienklima und sie befinden sich selbst in der Gefahr, suchtkrank zu werden oder psychische Störungen zu entwickeln.

Neben diesen familiären Problemen gebe es zudem die gesellschaftlichen Schwierigkeiten, die durch übermäßigen Alkoholkonsum gefördert werden und unbeteiligte Menschen treffen und schädigen können. Dazu gehören vor allem die Folgen von Alkohol im Straßenverkehr. Etwa jeder 14. Verkehrstote stirbt, weil ein Verkehrsteilnehmer zu viel Alkohol getrunken hat, 2016 waren dies 225 Personen in Deutschland. Besonders häufig komme es am „Vatertag“ zu alkoholbedingten Unfällen - im Jahr 2015 waren es 254, das sind 160 mehr als an einem durchschnittlichen Tag. Glaeske mahnt, den Alkoholkonsum in vertretbaren Grenzen zu halten und auf Cocktails ohne Alkohol, alkoholfreies Bier sowie alkoholfreien Wein und Sekt zurückzugreifen.

BKK24/NK

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