Zehnmal "U" für die Gesundheit

Ob die Entwicklung eines Kindes normal verläuft, beurteilt der Kinder- und Jugendarzt bei den Vorsorgeuntersuchungen. Relativ bald, mit dem vollendeten zweiten Lebensmonat, kann auch zum ersten Mal geimpft werden.

Stolz kommt die kleine Lena aus dem Untersuchungszimmer und präsentiert ihrer Mutter einen Ring mit blauem Stein. "Den hat mir der Doktor geschenkt, weil ich fast gar nicht geweint hab’", erklärt sie. Lena ist vier Jahre alt. Sie hat heute sehr fleißig bei der sogenannten U 8 mitgearbeitet und sogar nur eine kleine Träne beim Impfpiks vergossen.

Eintrag ins gelbe Heft

Kinder haben bis kurz nach der Vollendung ihres fünften Lebensjahres einen rechtlichen Anspruch auf insgesamt zehn Vorsorgeuntersuchungen. Der Arzt kann dabei frühzeitig Krankheiten erkennen, die eine normale körperliche und geistige Entwicklung gefährden können. Die Inanspruchnahme ist freiwillig, und die dabei entstehenden Kosten übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen. In einigen Bundesländern wie Brandenburg, Hessen oder Nordrhein-Westfalen wird die Teilnahme der Kinder überprüft, um Fälle von Vernachlässigung, Verwahrlosung oder Kindesmissbrauchs frühzeitig zu erkennen und gegenzusteuern.

Lenas Untersuchungsergebnisse hat der Arzt im gelben Vorsorgeheft eingetragen, das die Mutter sorgfältig aufbewahrt und bei jedem Vorsorgetermin mitbringt. Sie hat es nach Lenas Geburt in der Klinik bekommen. Hier hat auch die erste Untersuchung, die U 1, stattgefunden. Gleich nach der Entbindung schauten Hebamme und die anwesende Ärztin, ob Lena die Geburt ohne Verletzungen überstanden hat, ob Herz und Lunge richtig arbeiten, die Haut gut durchblutet ist, Muskeln und Reflexe in Ordnung sind, wie lang und schwer Lena ist.

Die erste Vorsorgeuntersuchung heißt auch als APGAR-Test. Er wird nach Punkten beurteilt und entsprechend ausgewertet. Für jede einzelne Funktion gibt es zwischen null und zwei Punkte vergeben. Zehn von zehn steht in Lenas Heft, das ist das beste Ergebnis. Auch Vitamin-K-Tropfen hat Lena, wie jedes Neugeborene, vorsorglich bekommen. Zu wenig Vitamin K kann zu Blutgerinnungsstörungen führen. Etwa 36 Stunden nach der Geburt hat die Hebamme aus Lenas Ferse ein bisschen Blut abgenommen. Es wurde im Labor auf Stoffwechselerkrankungen und Hormonstörungen untersucht, zum Glück ohne positiven Befund.

Augenmerk aufs Hüftgelenk

Die U 2, wenige Tage nach Lenas Geburt, und die U 3, fällig zwischen der 4. und 6. Lebenswoche, sind besonders gründliche Untersuchungen, die auch dem Hüftgelenk Augenmerk schenken. Mit einem speziellen Haltegriff und Ultraschall untersucht der Arzt, ob der Gelenkkopf des Oberschenkels genügend Halt im Beckenknochen findet. Denn so früh aufgedeckt lässt sich ein Schäden an der Hüfte besonders gut behandeln.

Bei der U 4, zwischen dem 3. und 4. Lebensmonat, sowie der U 5, etwa mit einem halben Jahr, überprüft der Kinderarzt neben den verschiedenen Organen auch Hör- und Sehvermögen, Beweglichkeit und Reaktionsvermögen. In der Regel findet bei der U 4 auch die erste Impfung statt.

Sobald Lena ein Jahr alt war, erfolgte die sogenannte Einjahresuntersuchung, die U 6. "Kann Lena sich schon in den Stand ziehen? Was bereitet ihr Freude? Welche Laute kann sie schon sagen?", wollte der Kinderarzt damals wissen. Mit zwei Jahren, bei der U 7, rannte Lena bereits allein ins Untersuchungszimmer. Der Arzt war sehr zufrieden mit Lenas Entwicklung. Sie konnte schon Zwei-Wort-Sätze bilden, bekannte Gegenstände benennen und einfache Befehle verstehen. Besonderes Lob bekam Lena für ihr eifriges Zähneputzen.

Ein weiteres Jahr später, kurz nach Lenas drittem Geburtstag folgte die U 7a. Hier prüfte der Kinderarzt Lenas Sozialverhalten und, ob sie reif für den Kindergarten ist. Auch ihre Sehfähigkeit und die Sprachentwicklung standen auf dem Programm.

Auch heute bei der U 8 konnte der Arzt keine Abweichungen von einer gesunden körperlichen und geistigen Entwicklung feststellen. Jetzt lassen sich auch noch nicht durchgeführte Impfungen nachholen.

In einem Jahr wird Lena zur letzten Vorsorgeuntersuchung, der U9 kommen. Diese ist auch die umfangreichste. Im Hinblick auf die Einschulung wird besonders das Seh- und Hörvermögen sowie die grob- und feinmotorische Entwicklung getestet. Körperhaltung, Fußstellung und auch die geistige, seelische und soziale Entwicklung stehen bei dieser Vorsorgeuntersuchung im Vordergrund. Der Kinder- und Jugendarzt beurteilt dabei sowohl das Sprachvermögen und Sozialverhalten als auch die Intelligenz des Kindes.

Fortsetzung im Schulalter

Auch für Schulkinder empfehlen die Kinderärzte Vorsorgeuntersuchungen. Diese heißen U 10, U 11, J 1 und J 2 und decken die komplette Entwicklung vom Grundschulalter bis zum Jugendlichen ab. Dabei begutachtet der Kinderarzt nach wie vor die körperliche und geistige Entwicklung. Schulleistungsstörungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen, der Verlauf der Pubertät und das Medienverhalten sind nur einige der Punkte, die bei diesen Terminen einen Rolle spielen.

Apothekerin Christina Brunner

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