13.05.2014
Laut Paragraf 53a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gehört in jeden Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Kraftomnibus sowie in Zug- und Sattelzugmaschinen jeweils eine Warnweste. Diese muss der Europäischen Norm EN 471 entsprechen. Das wird durch einen Aufdruck auf der Weste oder ihrem Etikett kenntlich gemacht. Die Weste muss gelb, orange oder orange-rot sein und im unteren Bereich der Vorder- und Rückseite zwei reflektierende Streifen haben. Allgemein sei es wichtig, dass die Weste „retroreflektierend“ sei, heißt es vonseiten der Deutschen Verkehrswacht e.V. Kurt Bodewig, Präsident des Vereins, erklärt dazu: „Bei normaler Reflexion strahlt das Licht in eine andere Richtung ab – bei retroreflektierender Kleidung strahlt es direkt zur Lichtquelle zurück.“ Das könne man bei einer Warnweste zum Beispiel mit einer Taschenlampe in einem abgedunkelten Raum selbst prüfen.
In vielen anderen europäischen Ländern sind Warnwesten längst Pflicht. Das kann für den bevorstehenden Urlaub mit dem eigenen PKW wichtig werden, denn wer keine dabei hat oder sie nicht trägt, wird zum Teil empfindlich zur Kasse gebeten. Eine Übersicht über Länder und besondere Regelungen findet sich zum Beispiel beim TÜV Süd.
Nach Angaben der Deutschen Verkehrswacht ereignen sich über 27 Prozent aller Unfälle bei Dämmerung und Dunkelheit, 40 Prozent davon enden tödlich. Müssen Autofahrer in dieser Zeit, zum Beispiel wegen eines Unfalls, das Auto verlassen, kann eine grelle, reflektierende Warnweste lebensrettend sein, so die Verkehrs-Experten. Und dies gilt nicht nur für Pkw-Fahrer. Auch Motorrad- oder Fahrradfahrer und Fußgänger können sich durch das Tragen einer Warnweste schützen: Rund 90 Prozent aller Autofahrer geben der Deutschen Verkehrswacht zufolge bei nächtlichen Zusammenstößen an, den Fußgänger nicht gesehen zu haben.
HH