09.02.2016
Apotheker fordern seit langem, dass medizinisch notwendiges Cannabis vom Arzt verordnet und in der Apotheke wie andere Arzneimittel abgegeben werden dürfen. Eine Gesetzesinitiative des Bundesgesundheitsministers Hermann Gröhe soll dies in Zukunft möglich machen.
„Es ist wichtig, dass Patienten Cannabis in kontrollierter pharmazeutischer Qualität aus der Apotheke bekommen können, wenn sie es aus medizinischen Gründen brauchen. Es ist konsequent, wenn die Krankenkassen diese Medikamente auch erstatten“, sagt Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer. Im Januar wurde dazu ein Referentenentwurf des „Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ (aponet.de berichtete) bekannt. Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände weist in einer Stellungnahme darauf hin, dass es verschiedene Cannabis-Sorten gibt, die sich hinsichtlich ihres Gehalts der verschiedenen Inhaltsstoffe und damit auch in ihrer Wirkung unterscheiden. Ärzte sollten daher bei Verordnung von Cannabis-Blüten auf dem Rezept aus Gründen der Arzneimitteltherapiesicherheit die Dosierung und damit auch die Sorte angeben.
Kiefer ist gleichzeitig Vorsitzender der Kommission des Deutscher Arzneimittel-Codex/Neues Rezeptur-Formularium (DAC/NRF). Das DAC/NRF arbeitet derzeit intensiv an der Entwicklung einer Monographie, die die Anforderungen für Cannabis genau festlegt. „Wir werden Qualitätsanforderungen definieren und auch Empfehlungen zu Darreichungsformen erarbeiten“, sagt Kiefer. „Cannabis als ‚Joint‘ zu rauchen – egal ob zusammen mit Tabak oder alleine – ist zur Krankheitsbehandlung aus Apothekersicht nicht akzeptabel. Das Rauchen von Tabak ist zudem immer gesundheitsschädlich.“
ABDA