20.02.2017
An jedem Werktag wird in öffentlichen Apotheke mindestens ein industriell hergestelltes Medikament kontrolliert. Pro Jahr überprüfen die rund 20.000 Apotheken damit mehr als sechs Millionen Stichproben auf mögliche Qualitätsmängel. Damit tragen die Apotheker dazu bei, dass jeder Patient seinen Medikamenten vertrauen kann.
„Jede zufällig ausgewählte Probe wird mit der Genauigkeit des Apothekers mit allen Sinnen überprüft, und dies wird auch dokumentiert. Auch die Verpackung und der Beipackzettel werden kontrolliert“, sagt Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer (BAK). Das sei ein wichtiges Stück Qualitätssicherung in der Arzneimittelversorgung. Hat der Apotheker einen begründeten Verdacht auf einen Qualitätsmangel, informiert er die zuständige Behörde und die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK).
Die Prüfung von Fertigarzneimitteln ist verpflichtend in der Apothekenbetriebsordnung vorgeschrieben und eine der vielen Gemeinwohlpflichten der wohnortnahen Apotheken. Bekannte Beispiele für Gemeinwohlpflichten der Apotheken sind der Notdienst oder die Herstellung von Rezepturarzneimitteln. Jede einzelne Apotheke vor Ort erfüllt diese Gemeinwohlpflichten. "Man kann es deshalb auf einen kurzen Nenner bringen: Je mehr wohnortnahe Apotheken es gibt, desto besser für jeden einzelnen Bürger.“
Noch bis zum 1. März läuft eine bundesweite Unterschriftenaktion zum Erhalt der flächendeckenden Versorgung durch die Apotheke. Diese ist durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom Oktober 2016 gefährdet, durch die ausländische Arzneimittel-Versandhändler im Wettbewerb bevorzugt werden sollen.
ABDA