11.08.2020
Mittlerweile ist klar: Eine SARS-CoV-2-Infektion lässt sich anhand der Symptome nicht sicher von einer Erkältung unterscheiden. Das Robert-Koch-Institut listet in einer neuen Stellungnahme die häufigsten Symptome zu Beginn einer Covid-19-Erkrankung: Fieber, Husten (produktiv und unproduktiv), gegebenenfalls mit Kurzatmigkeit, Riechstörungen (auch ohne Schnupfen), Halsschmerzen sowie allgemeine Abgeschlagenheit und Müdigkeit. Weitere mögliche Symptome sind Kopf- und Gliederschmerzen, Schnupfen, Übelkeit und Erbrechen, Bauchschmerzen, Durchfall, Bindehautentzündung, Hautausschlag und Lymphknotenschwellung. „Die Symptomatik von Patienten mit Covid-19 ist unspezifisch, und ähnelt der vieler anderer Atemwegsinfekten“, macht das RKI deutlich.
Kranke Kinder sollen zu Hause bleiben
Doch bedeutet das auch, dass Eltern ihr Kind nicht mehr in die Schule oder Kita schicken dürfen, wenn es Schnupfen hat, sich aber ansonsten fit fühlt? Dazu haben Fachgesellschaften der Kinderärzte in Deutschland eine Stellungnahme veröffentlicht. Dort heißt es: „Kranke Kinder oder Jugendliche in reduziertem Allgemeinzustand mit Fieber, Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen, Durchfall oder unklarem Hautausschlag gehören weder in die Kita noch in die Schule.“ Schule oder Kita sind dann berechtigt, das erkrankte Kind von den Sorgeberechtigten abholen zu lassen. Über einen Arztbesuch entscheiden allein die Erziehungsberechtigten. Der Arzt prüft dann anhand der Symptome, ob ein Corona-Test sinnvoll ist. Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Kitas seien dagegen nicht berechtigt, eine Testung (oder die Vorlage eines negativen Testergebnisses) einzufordern.
Wann wird auf das Coronavirus getestet?
Eine Testung auf eine SARS-CoV-2-Infektion empfehlen die Kinderärzte unter einer von zwei Bedingungen:
- Wenn das Kind sich krank fühlt und Symptome einer Infektion aufweist, wie zum Beispiel Fieber oder Husten von mehr als zwei Tagen, sowie bei anhaltenden erheblichen Bauchschmerzen mit oder ohne Durchfall und Erbrechen, solange nach ärztlichem Urteil keine andere Erklärung hierfür vorliegt.
- Auf Anordnung der örtlichen Gesundheitsbehörden, zum Beispiel zur Nachverfolgung von Infektionsketten. Kinder, die mit einer Person im gleichen Haushalt leben, bei der eine SARS-CoV-2-Infektion nachgewiesen wurde, müssen nicht getestet werden, sondern verbleiben in Quarantäne. Hierüber entscheidet das Gesundheitsamt.
Virologen haben strengere Kriterien
Auch die Gesellschaft für Virologie (GfV) hat eine Stellungnahme zur Corona-Prävention bei Schulbeginn nach den Sommerferien herausgegeben. Sie widerspricht allerdings in Teilen den Kinderärzten, denn die Virologen empfehlen: „Schüler mit einer akuten Atemwegsinfektion sollten auch bei milden Symptomen labordiagnostisch abgeklärt werden, wenn dies möglich ist, weil sie als Anzeiger von Übertragungsherden eine unverzichtbare Rolle in der Früherkennung von Schulausbrüchen spielen. Bis zum Testergebnis sollten sie dem Schulbetrieb fernbleiben.“
Die unterschiedlichen Empfehlungen machen es Lehrern, Eltern und Schülern schwer, hier wäre ein abgestimmtes Vorgehen sinnvoll gewesen. Eltern bleibt wohl nur übrig: Im Zweifelsfall das Kind zu Hause zu lassen und beim Arzt telefonisch nachfragen, ob ein Corona-Test sinnvoll ist.
dh/PZ/NK