24.08.2016
Foodwatch hatte alle Erfrischungsgetränke auf Zuckergehalt und Süßstoffe getestet, die in den drei größten deutschen Supermärkten angeboten werden – darunter Limonaden, Energydrinks, Saftschorlen, Brausen, Eistees, Fruchtsaft und sogenannte Near-Water-Getränke. Dabei gilt in der Untersuchung als „überzuckert“, was einen Anteil von mehr als fünf Prozent Zucker je 100 Milliliter Flüssigkeit aufweist. Dieser Wert bemisst sich an der jüngst beschlossenen Softdrink-Steuer in Großbritannien. Dort müssen Hersteller ab 2018 eine gestaffelte Abgabe zahlen, sofern Getränke diese Fünf-Prozent-Grenze erreichen beziehungsweise überschreiten.
„Diese Ergebnisse sind erschreckend“, sagt Professor Dr. med. Baptist Gallwitz, Präsident der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) zu den Ergebnissen. „Sie demonstrieren wieder einmal, dass die Mehrheit der Hersteller am Übergewicht verdient und Krankheitsfolgen wie Diabetes, Herzkreislauf- und Krebserkrankungen in Kauf nimmt.“ Die Fachgesellschaft fordert daher eine Steuer oder Herstellerabgabe auf stark zuckerhaltige Getränke. Großbritannien sei nicht das einzige Land, das Maßnahmen erlässt, um den Verbrauch von Zuckergetränken zu verringern. Auch Finnland, Frankreich, Belgien, China, Ungarn, Mexiko und einige US-amerikanische Städte erheben Steuern auf zugesetzten Zucker. Diese Nationen folgen der Auffassung von Margret Chan, Generaldirektorin der Weltgesundheitsorganisation (WHO), wonach das bisherige Scheitern beim Kampf gegen das weltweite Übergewicht nicht auf individuelle Willensschwäche zurückzuführen sei, sondern auf mangelnden politischen Willen. Der Vorschlag der DDG sieht vor, stark zuckerhaltige Getränke mit dem vollen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent zu besteuern, gesunde Lebensmittel hingegen durch Wegfall der Mehrwertsteuer zu entlasten.
Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) ist anderer Meinung. In einer aktuellen Stellungnahme schreibt der BLL, dass die Zuckersteuer eine willkürliche Maßnahme sei, da zwischen natürlichem und zugesetztem Zucker unterschieden werde, obwohl Zucker immer denselben Energiegehalt habe, nämlich vier Kilokalorien pro Gramm. Außerdem fehle die eindeutige wissenschaftliche Grundlage, um "zu viel" Zucker zu definieren. Im Rahmen einer ausgewogenen Ernährung sei laut BLL jedes Lebensmittel in Maßen erlaubt, so auch Erfrischungsgetränke mit Zucker.
NK