Apotheker Rüdiger Freund
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24.04.2024
Den Beschluss fasste der Gemeinsame Bundesausschuss bereits im Januar. Nach Prüfung durch das Gesundheitsministerium trat die Änderung heute mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.
„Eltern sollten diese Leistung für ihr Kind bei ihrer Zahnärztin oder ihrem Zahnarzt zusätzlich zu den regelmäßigen Früherkennungsuntersuchungen in Anspruch nehmen“, rät Dr. Romy Ermler, Vorstandsvorsitzende der Initiative proDente e.V. und Vizepräsidentin der Bundeszahnärztekammer. „Zwar hat sich die Zahngesundheit von Kindern und Jugendlichen in den letzten Jahren stark verbessert, jedoch ist Karies bei Milchzähnen nach wie vor ein Problem.“
Etwa die Hälfte der sechs- bis siebenjährigen Kinder hat bereits Zähne mit Karies. Das kann die weitere Zahnentwicklung erheblich beeinträchtigen. Denn gesunde Milchzähne sind nicht nur Platzhalter für die bleibenden Zähne, sondern auch wichtig für die Sprachentwicklung und eine gesunde Ernährung. Zudem haben Kinder mit kariösen Milchzähnen häufiger Karies an den bleibenden Zähnen.
Kinder zwischen dem 6. Lebensmonat und dem vollendeten 6. Lebensjahr haben Anspruch auf sechs zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen. Dabei untersucht die Zahnärztin oder der Zahnarzt u.a. die Mundhöhle, schätzt das Kariesrisiko des Kindes ein, berät zu Ernährungsrisiken durch zuckerhaltige Speisen und Getränke sowie zur richtigen Mundhygiene und empfiehlt gegebenenfalls fluoridhaltige Zahnpasta.
Quelle: Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 23.4.2024