Lena Höppner
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20.01.2022
Junge Eltern in Hessen erhalten von nun an das gelbe Untersuchungsheft für die U- und J-Untersuchungen (U-Heft) und das zahnärztliche Untersuchungs-Heft (ZU-Heft) gemeinsam in einer Mappe. Die Ärzte und Zahnärzte können so Eintragungen vornehmen, ohne dass das jeweilige Heft herausgenommen werden muss. „Hessen ist mit der Ausgabe des Doppelpacks Vorreiter“, freut sich Kai Klose, Minister für Soziales und Integration des Landes Hessen auf einer Pressekonferenz zum Modellprojekt.
Das Modellprojekt entstand durch die seit September 2016 geltende neue Kinder-Richtlinie. Diese sieht die Zusammenarbeit von Kinder- und Jugendärzten und Zahnärzten vor. Seitdem gibt es im gelben U-Heft Hinweise auf zahnärztliche Untersuchungen und im Gegenzug wird im ZU-Heft auf kinderärztliche Untersuchungen verwiesen.
Das ZU-Heft erhielten die jungen Eltern bislang nur über die Zahnärzte oder Hebammen. Mit der Abgabe beider Hefte zusammen erhoffen sich die Beteiligten, Kindern aus allen sozialen Schichten die gleichen Chancen bei der Zahngesundheit zu ermöglichen. „Gemeinsam sorgen wir dafür, Kindern ein gesundes und chancengerechtes Aufwachsen zu ermöglichen – für einen guten Start ins Leben“, so der Minister.
Karies ist ein soziales Problem
„Die Karieserfahrung bei Kindern ist über die letzten Jahrzehnte über alle sozialen Schichten hinweg signifikant gesunken“, freut sich Dr. Antje Köster-Schmidt, Referentin für Prophylaxe im Vorstand der Landeszahnärztekammer Hessen. Tatsächlich zeigen Zahlen, dass immer noch die meisten Kinder mit frühkindlichem Karies aus sozial schwierigen Familien kommen. Dabei ist eine ausreichende Mundhygiene bereits ab dem Säuglingsalter wichtig, um die Vorrausetzung für gesunde Zähne bis ins Alter zu schaffen.
„Die zahnmedizinische Vorsorge bei Kleinkindern ist kein bloßes ‚Kann‘, sie ist ein ‚Muss‘“, so Köster-Schmidt weiter. Die ersten zahnärztlichen Untersuchungen sollten zwischen dem sechsten Lebensmonat bis zum Ende des dritten Lebensjahres erfolgen. Drei weitere Untersuchungen folgen bis zum sechsten Lebensjahr. Die Ergebnisse vermerkt der Zahnarzt im ZU-Heft.