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07.06.2022
Experten der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie empfehlen, dass Kinder bis zu ihrem dritten Geburtstag im Auto auf einem rückwärts gerichteten Kindersitz mitfahren sollten. Die neueste Norm für Kindersitze richtet sich nicht mehr nach dem Gewicht, sondern nach der Körpergröße des Kindes.
Laut der neuesten i-Size Norm für PKW-Kindersitze müssen Kinder bis 15 Monate rückwärtsgerichtet im Auto mitfahren. Aber auch danach ist das noch sinnvoll; Experten würden sich wünschen, dass dies bis zum dritten Geburtstag zur Pflicht wird. Beim Transport gegen die Fahrtrichtung werden bei einem Frontalunfall die Kräfte viel besser verteilt, während es beim Vorwärtsfahren zu extremen punktuellen Belastungen an Hals, Kopf und Bauch kommt. Ältere Kinder sollten immer einen Dreipunktgurt benutzen, denn beim Beckengurt kann das Kind durchrutschen und sich neben Bauch- und Wirbelsäulenverletzungen Beinbrüche zuziehen.
Der Kindersitz sollte immer an die Körpergröße des Kindes angepasst sein; ältere Normen unterteilen nach Körpergewicht. Dass der Kindersitz ordnungsgemäß befestigt und das Kind darin korrekt angeschnallt sein muss, versteht sich eigentlich von selbst – ebenso wie eine angepasste Fahrweise der Eltern: Zu hohe Geschwindigkeit und Ablenkung durch das Handy sind nach wie vor Hauptgründe für Unfälle.
Bei einem alten oder gebrauchten Kindersitz sollte nachgeschaut werden, ob er den aktuellen Bestimmungen entspricht. Derzeit gültige Normen für Kindersitze sind:
- ECE R 44/03
- ECE R 44/04
- ECE R 129 – sie umfasst die i-Size-Norm mit Klassifizierung nach Körpergröße