Dr. Karen Zoufal
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29.06.2021
Erziehungsmethoden unterscheiden sich, doch in einem Punkt stimmen der gesunde Menschenverstand und die Wissenschaft überein, wie eine aktuelle Übersichtsarbeit belegt: Prügelstrafen und körperliche Gewalt haben keinerlei positive Auswirkung. Als Erziehungsmittel regelmäßig angewendet, verstärken sie Verhaltensprobleme bei Kindern, anstatt sie zu beseitigen.
Das Forschungsteam hatte 69 Studien ausgewertet, von denen bis auf acht alle aus den Vereinigten Staaten stammten. Es zeigte sich eindeutig, dass körperliche Bestrafung keine positiven Effekte auf das Verhalten der Kinder hat. Vielmehr nahmen die Verhaltensprobleme von Kindern, die körperlich bestraft wurden, mit der Zeit zu. Es fanden sich auch Hinweise darauf, dass die negativen Folgen für die Kinder umso stärker waren, je häufiger sie gezüchtigt wurden.
„Es gibt keine Beweise dafür, dass körperliche Bestrafung gut für Kinder ist. Alle Belege deuten darauf hin, dass sie der Entwicklung und dem Wohlbefinden von Kindern schadet. Körperliche Bestrafung verbessert das Verhalten von Kindern nicht, sondern verschlimmert es“, brachte Elizabeth Gershoff, Professorin für Humanentwicklung und Familienwissenschaften an der University of Texas in Austin die Ergebnisse auf den Punkt, die die Fachzeitschrift „The Lancet“ veröffentlicht hatte.
Weltweit werden 63 Prozent der Kinder im Alter zwischen zwei und vier Jahren regelmäßig von ihren Betreuungspersonen körperlich bestraft – das sind etwa 250 Millionen Kinder, die immer wieder Gewalt ausgesetzt sind. In 62 Ländern ist dies bereits verboten, so auch in Deutschland. In §1631 des Bürgerlichen Gesetzbuches heißt es: "Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig." in den USA ist die Züchtigung jedoch in allen 50 Bundesstaaten immer noch legal – in 19 Bundesstaaten sogar in Schulen. Das veranlasste die Forscher dazu, an Politik und Gesellschaft zu appellieren, diese Praxis endgültig abzuschaffen.
Quelle: DOI 10.1016/S0140-6736(21)00582-1