Darmkrebs:
Eine Stuhlprobe wird daraufhin untersucht, ob sie mit dem bloßen Auge nicht sichtbares (okkultes) Blut enthält. Alle gesetzlich Versicherten im Alter von 50 bis 54 Jahren haben einmal pro Jahr Anspruch auf diese Untersuchung. Eine weitere Möglichkeit zur Früherkennung und Vorbeugung von Darmkrebs ist die Darmspiegelung. Sie kann ab dem Alter von 55 Jahren zweimal im Abstand von zehn Jahren auf Kosten der gesetzlichen Krankenkasse in Anspruch genommen werden.
Hautkrebs:
Bei einem Hautkrebs-Screening untersucht der Dermatologe den gesamten Körper auf Veränderungen, um möglichst früh zum Beispiel schwarzen Hautkrebs zu entdecken. Die Krankenkasse zahlt ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre.
Gebärmutterhalskrebs:
Diese Untersuchung umfasst unter anderem einen Abstrich, bei dem Zellen vom Gebärmutterhals entnommen werden. Diese werden in einem Labor auf auffällige Veränderungen hin überprüft. Die Untersuchung kann einmal jährlich von Frauen ab 20 Jahren in Anspruch genommen werden.
Brustkrebs:
Die Tastuntersuchung der Brust ist zur Früherkennung von Brustkrebs gedacht. Frauen ab 30 Jahren haben einmal pro Jahr Anspruch darauf. Das Mammografie-Screening soll Brustkrebs ebenfalls möglichst früh aufdecken. Das An gebot gilt für Frauen ab 50 bis zum Ende des 70. Lebensjahres alle zwei Jahre.
Prostatakrebs:
Männer ab 45 Jahren haben einmal jährlich Anspruch auf eine urologische Untersuchung, bei der die Prostata und die äußeren Genitalien abgetastet werden.
Natascha Koch