NK
|
24.10.2022
Dass eine schwere Überfunktion der Schilddrüse zu Störungen des Herzrhythmus und dadurch zum plötzlichen Herztod führen kann, ist schon lange bekannt. Aber auch eine leichte Fehlfunktion ist eine Gefahr für das Herz, wie die aktuelle Studie zeigt. Wissenschaftler der Ruhr-Universität Bochum (RUB) fanden heraus, dass sowohl eine latente Über- als auch Unterfunktion der Schilddrüse das Risiko für einen Herztod beeinflusst. Darüber hinaus stand auch die Konzentration des freien Schilddrüsenhormons T4 (FT4) mit der Wahrscheinlichkeit für einen Herztod und andere Herz-Kreislauf-Ereignissen in Zusammenhang. Die Studienergebnisse sind in der Fachzeitschrift Frontiers in Cardiovascular Medicine veröffentlicht.
„Die Ergebnisse sprechen für ein mit der FT4-Konzentration kontinuierlich ansteigendes Herz-Kreislauf-Risiko, aber für einen komplexen U-förmigen Zusammenhang mit der Konzentration des Steuerhormons TSH", erklärt Privatdozent Dr. Johannes Dietrich von der Medizinischen Klinik im St. Josef-Hospital, Klinikum der Ruhr-Universität Bochum. Dieser Konstellation liegen wahrscheinlich zwei unterschiedliche Muster der schilddrüsenvermittelten Herzrhythmusstörung zugrunde. Bei einer Form (dyshomöostatischer Typ) liegt den Experten zufolge eine Erkrankung der Schilddrüse vor, die direkt zu einer hohen Schilddrüsenhormonkonzentration führt und darüber das Herz-Kreislauf-Risiko erhöht. Bei der anderen Form (allostatischer Typ) werden durch genetische Faktoren, chronischen Stress und psychische Belastung der Sollwert des Regelkreises zwischen Hirnanhangsdrüse und Schilddrüse erhöht, sodass über die damit indirekt erhöhte FT4-Konzentration ebenfalls Rhythmusstörungen begünstigt werden.
"Die Ergebnisse der Studie könnten einen Weg zu einer personalisierten Präventionsstrategie für kardiovaskuläre Erkrankungen weisen", folgern die Wissenschaftler aus ihren Studienergebnissen. Zudem könne die Schilddrüsenfunktion bei einer bereits bekannten Herzrhythmusstörung künftig helfen, eine individuell optimierte medikamentöse Therapie auszuwählen.
Quelle: DOI: 10.3389/fcvm.2022.942971