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Medikamente im Hitze-Stress

20.07.2015

Temperaturschwankungen, Luftfeuchtigkeit oder Sonneneinstrahlung: Arzneimittel sind empfindliche Produkte und im Sommer besonderem Stress ausgesetzt. Die Landesapothekerkammer Hessen gibt Tipps zum richtigen Umgang mit Arzneimitteln in der warmen Jahreszeit.

Hände halten verschiedene Blister mit Tabletten.
Arzneimittel bewahrt man zum Schutz am besten in der originalen Umverpackung auf.
© AOK-Mediendienst

Ein Großteil der Arzneimittel ist bei Zimmertemperaturen von 15 bis 25 Grad gut aufgehoben. Trockene und lichtgeschützte Plätze sind für die Lagerung optimal. Wenig geeignet sind übrigens Badezimmer: Die stark schwankenden Temperaturen und die hohe Luftfeuchtigkeit können sich negativ auf die Qualität der Arzneien auswirken. Präparate, die kühl gelagert werden sollen, tragen einen entsprechenden Vermerk auf der Verpackung. Sie werden am besten in der Kühlschranktür aufbewahrt, hier herrschen Temperaturen von zwei bis acht Grad Celsius.

Eine kurzzeitige Unter- oder Überschreitung der Temperaturen ist im Allgemeinen unbedenklich. Es gibt allerdings auch Medikamente, die bei einer festgelegten Lagertemperatur aufbewahrt werden müssen. Diese Temperatur muss sowohl beim Transport als auch bei der Aufbewahrung unbedingt gewährleistet sein. Ein Tipp gilt für alle Medikamente: Im Bestfall werden sie in der Faltschachtel belassen, die Umverpackung dient als wichtiger Lichtschutz. Außerdem sollte der Beipackzettel aufgehoben werden, hier sind u.a. auch spezielle Lagerungshinweise vermerkt.

Sind Medikamente trotz aller Vorkehrungen Sonne oder Hitze zu lange ausgesetzt, können sie Schaden nehmen. Verfärbungen oder Verflüssigungen bei Salben, Gelen, Cremes oder Zäpfchen, aber auch Risse im Überzug von Dragees oder Geruchsveränderungen bei Tabletten sind vom Patienten ernst zu nehmen. Arzneimittel, deren Veränderung bereits sensorisch wahrnehmbar ist, müssen entsorgt werden. Bei flüssigen Medikamenten ist darauf zu achten, dass die Substanz nicht ausgeflockt oder eingetrübt ist. Dies gilt insbesondere bei Injektionen. „Allerdings gibt es auch nicht direkt erkennbare Veränderungen, die nur durch eine Untersuchung im Labor nachweisbar sind“, erläutert Ursula Funke, Präsidentin der Landesapothekerkammer Hessen. „Arzneimittel sollten daher nie nach dem Verfallsdatum verwendet werden“.

LAK Hessen

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