NAS
|
15.11.2024
In der Untersuchung wurden 318 Proben von gewürztem Schweinehackfleisch zum Rohverzehr getestet. In 11 Proben wurden Shiga-Toxin-bildende E.coli (STEC) nachgewiesen. STEC-Bakterien können akute Darmentzündungen hervorrufen, die zum Teil einen schweren Verlauf nehmen. Insbesondere bei Kindern kann eine Infektion mit STEC zur Ausbildung eines hämolytisch-urämischen Syndroms (HUS) führen, das oftmals mit einem akuten Nierenversagen einhergeht. In einer Probe wurden zudem Salmonellen nachgewiesen, die besonders häufig Magen-Darm-Infektionen hervorrufen.
Das BVL warnt daher: Kleinkinder, ältere und immungeschwächte Menschen oder Schwangere sollten kein rohes Hackfleisch essen. Bei ihnen könnte eine Lebensmittelvergiftung schwere Folgen haben.
Wird Hackfleisch zum Rohverzehr gekauft, sollte es zudem sehr bald nach dem Kauf gegessen werden, um eine Vermehrung möglicher Erreger zu minimieren. Da es sich bei Hackfleisch um ein leicht verderbliches Lebensmittel handelt, ist es mit einem Verbrauchdatum versehen, das – anders als das Mindesthaltbarkeitsdatum (MDH) unbedingt eingehalten werden muss. Das gilt auch, wenn das Hackfleisch vor dem Verzehr gekocht oder gebraten wird. Bis zum Verzehr muss Hackfleisch immer ausreichend kühl gelagert werden.
Quelle: Zoonosen-Monitoring 2023