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18.11.2024
In Argentina, Chile, Schweden, Uruguay und Wales gab es in den vergangenen Jahren für Organspenden einen Wechsel von einer Zustimmungs- zu einer Widerspruchsregelung. Doch damit wurde das Ziel, mehr Spenderorgane verfügbar zu machen, nicht erreicht: Wider Erwarten zeigte sich langfristig nicht einmal ein geringer Anstieg der Spendenraten.
Angehörige widersprechen nach dem Tod
Es stellte sich heraus, dass die Angehörigen bei der Spendenbereitschaft eine tragende Rolle einnehmen: Wenn sie sich nach dem Tod eines Angehörigen gegen die Spende aussprechen, wird kein Organ entnommen – auch dann nicht, wenn die verstorbene Person mutmaßlich zugestimmt hätte. Eine Lösung dafür wäre, eine verpflichtende Entscheidung zu Lebzeiten einzuführen. Dann wäre der Wille der Verstorbenen jeweils eindeutig bekannt.
In Deutschland gilt die Zustimmungslösung („opt-in“). Doch die Anzahl der Menschen, die einer Organspende aktiv zustimmen, ist gering – und deckt den Bedarf an Spenderorganen bei weitem nicht. Deshalb gibt es immer wieder Diskussionen darüber, ob nicht eine Widerspruchslösung („opt-out“) geeigneter wäre. Dann würde jeder Mensch als potenzieller Organspender gelten, der dem nicht ausdrücklich widersprochen hat.
Aufklärung spielt eine wichtige Rolle
Aufgrund der Ergebnisse hält Mattea Dallacker vom Max-Planck-Institut für Bildungsforschung dies allein für wenig geeignet: „Ohne begleitende Maßnahmen wie Investitionen in das Gesundheitssystem und öffentliche Aufklärungskampagnen ist es unwahrscheinlich, dass ein Wechsel zu einem Opt-out-System die Zahl der Organspenden erhöht.“ Die Forschenden halten es für wichtiger, Menschen dazu zu ermutigen, zu Lebzeiten mit Angehörigen über ihre Organspendebereitschaft zu sprechen. Zudem erwarten sie eine höhere Akzeptanz für die Spende, wenn schwierige Gespräche mit Angehörigen der Verstorbenen von speziell dafür geschultem medizinischem Fachpersonal geführt würden.
Quelle: DOI 10.1016/j.puhe.2024.08.009