Arzneimittel

Patienten erhalten Hilfsmittel für mehr als 600 Mio. Euro

30.08.2016

Für 637 Millionen Euro wurden gesetzlich krankenversicherte Patienten im vergangenen Jahr mit Hilfsmitteln in Apotheken versorgt. Das ergeben die erstmals veröffentlichten Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) für das Jahr 2015.

Apotheker erklären ausführlich, wie Hilfsmittel zu handhaben sind.
Apotheker erklären ausführlich, wie Hilfsmittel zu handhaben sind.
© ABDA

Vor allem wurden Applikationshilfen (z.B. Insulin-Pens) für 246 Mio. Euro, Inkontinenzhilfen (z.B. Bettbeutel) für 137 Mio. Euro und Hilfsmittel zur Kompressionstherapie (z.B. Kompressionsstrümpfe) für 92 Mio. Euro von den Ärzten verordnet und von den Apotheken beliefert. Hilfsmittel machen am Gesamtumsatz der Apotheken kaum mehr als ein Prozent aus, sind aber eine wichtige Ergänzung für die wohnortnahe Gesundheitsversorgung der Patienten mit ärztlich verordneten Arzneimitteln. Rund 18.000 Apotheken - das sind 90 Prozent aller Apotheken - sind berechtigt, ihre Patienten zumindest mit bestimmten Hilfsmitteln zu versorgen. Die Eignung dafür müssen sie zuvor in einer sogenannten Präqualifizierung belegen. Hilfsmittel sind keine Arzneimittel, sondern Gegenstände, die bei Vorliegen entsprechender Beeinträchtigungen Körperfunktionen ersetzen, ergänzen oder erleichtern.

Indes kritisieren die Apotheker den derzeit vorliegenden Referentenentwurf eines neuen Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes. "Wir begrüßen das Ziel, die Qualität der Hilfsmittelversorgung zu stärken, haben allerdings erhebliche Zweifel, ob dies mit dem vorliegenden Gesetz gelingen wird", sagt Dr. Rainer Bienfait als Stellvertretender DAV-Vorsitzender. "Verstärkte Dokumentationspflichten werden zu einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand führen, so dass gerade kleine Apotheken im ländlichen Raum womöglich ihr Engagement in der Hilfsmittelversorgung überdenken müssen. Und bei den Exklusivausschreibungen der Krankenkassen wird es trotz eines neu eingeführten Qualitätskriteriums dabei bleiben, dass der niedrigste Preis das vorrangige Kriterium für den Zuschlag ist. Dies war und ist leider überhaupt nicht patientengerecht." Bienfait weiter: "Aus Apothekersicht muss eine Reform unbedingt folgende Bedingung erfüllen: Alle gesetzlich versicherten Patienten müssen ohne hohe Aufzahlungen und in guter Qualität mit Hilfsmitteln, wie z.B. Inkontinenzeinlagen, zeit- und wohnortnah versorgt werden. Der gute Wille dazu fehlt leider vielen Krankenkassen. Deswegen sind strengere gesetzliche Vorgaben nötig."

ABDA

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