Ramadan: Religiöses Fasten erfordert besonderen Gesundheitsschutz

Am 1. August beginnt für Muslime der Fastenmonat Ramadan. Dabei nehmen sie zwischen Sonnenauf- und Sonnenuntergang keine Speisen und Getränke zu sich. Speziell bei schwerer körperlicher Arbeit im Hochsommer kann es durch das Fasten zu Konzentrationsstörungen kommen.

Muslim beim Gebet
Vom kommenden Montag an bis zum 29. August ist Ramadan. Gläubige Muslimen nehmen von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang keine Speisen und Getränke zu sich.
© Eray - Fotolia

Vom kommenden Montag an bis zum 29. August ist es den Gläubigen von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang untersagt, jegliche Arten von Speisen oder Flüssigkeiten zu sich zu nehmen. In der Sommerzeit sind das oft bis zu 15 Stunden am Tag. Die Folgen sind Konzentrationsstörungen und Wassermangel. "Vor allem der Verzicht auf Flüssigkeiten hat Auswirkungen auf das Wohlbefinden und den Gesundheitsschutz", so Dr. Wolfgang Panter, Präsident des Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW).

In Deutschland leben und arbeiten immer mehr Menschen islamischen Glaubens, von denen sich viele an das Fastengebot zu Ramadan halten. Das bietet Anlass, sich intensiver als bisher sowohl mit ihren sozialen Bedürfnissen als auch den Glaubensregeln zu befassen. Dr. Panter: "Unternehmen, die Muslime beschäftigen, sollten diesen Mitarbeitern das Einhalten des Fastens ermöglichen, ohne dass es zu Beeinträchtigungen kommt." Dabei sei jedoch zu bedenken, dass zum Beispiel Menschen, die an gefährlichen Maschinen arbeiten, sich und andere durch fastenbedingte Konzentrations- oder Kreislaufschwäche gefährden könnten.

Obwohl der Ramadan eine der fünf Säulen des Islam ist, muss das Fasten nicht in jedem Fall eingehalten werden. Die Gebote und auch Verbote der Religion haben immer dann zurückzutreten, wenn es im Konfliktfall um die Gesundheit oder sogar die Lebenserhaltung geht. So dürfen zum Beispiel Personen, denen aus gesundheitlichen Gründen vom Fasten abzuraten ist, alternativ einen Bedürftigen mit Speisen versorgen oder die versäumten Fastentage zu einem späteren Zeitpunkt nachholen.

VDBW

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