Wer Kindern Spielzeug schenken möchte, steht oft ratlos vor der bunten Überfülle in Spielzeugläden. Um eine gute Wahl zu treffen, rät etwa das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorab zu klären:
- Welche Interessen und Spielwünsche hat das Kind?
- Welche Spielsachen sind bereits vorhanden, welche können sinnvoll ergänzt werden?
- Spielen Eltern, Geschwister oder Freunde gerne Gesellschaftsspiele mit, so dass die Spiele dafür ausgelegt sein müssen?
Eine zusätzliche Entscheidungshilfe beim Spielzeugkauf können Gütezeichen wie das "spiel gut"-Siegel sein. Begutachtet und ausgezeichnet werden Spielsachen für die Altersgruppe von 0 bis 14 Jahren, und zwar vom Verein "spiel gut Arbeitsausschuss Kinderspiel + Spielzeug e. V." mit Sitz in Ulm. Wichtig ist dabei unter anderem, dass das Spielzeug die Fantasie anregt und umweltverträglich ist sowie in punkto Haltbarkeit und Lebensdauer dem Spielzweck dient. Ein Sicherheitslabel ist das Siegel jedoch nicht. Für Brett- und Kartenspiele gibt es unter anderem die Auszeichnung "Spiel des Jahres", wobei die Jury einen Sonderpreis für das beste Kinderspiel des Jahres vergibt. Hinter dem Preis steht der Verein "Spiel des Jahres e.V." Unabhängige Spielekenner und -kritiker des Vereins zeichnen seit 1979 Spiele aus. Gute Beurteilungen von Computer- oder Konsolenspielen finden sich unter anderem auf der Internetseitedes Spieletesters Thomas Feibel.
Ein sehr wichtiges Kriterium bei der Auswahl von Spielzeug ist die Sicherheit, gerade wenn Kleinkinder beschenkt werden sollen. Das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz empfiehlt, auf Folgendes zu achten:
- Sind Warnhinweise vorhanden? Hinweise wie "Nicht für Kinder unter 3 Jahren" sollte man ernst nehmen. Da Kinder bis zu diesem Alter alles in den Mund nehmen, darf Spielzeug für Kleinkinder keine ablösbaren Kleinteile und keine bedenklichen Weichmacher enthalten. Auch Dinge wie Murmeln, Perlen oder Gummi-Hüpfbälle sind für die Kleinen gefährlich.
- Sind scharfe Ecken und Kanten, lange Schnüre oder verschluckbare Kleinteile vorhanden? Es besteht die Gefahr, dass sich Kinder quetschen, verletzen oder ersticken.
- Riecht das Spielzeug? Bei starkem Geruch ist Vorsicht geboten, denn es gasen chemische Stoffe aus. Auch bei Duftstoffen sollte man kritisch sein.
- Ist lackiertes Spielzeug speichelecht? Färbt es ab? Lässt sich die Farbe abkratzen oder abreiben? Möglicherweise enthaltene Schadstoffe können sich dann ablösen und in den Organismus des Kindes gelangen.
- Besteht ein Produkt wie etwa ein Holzpuzzle aus Sperrholz? Aus Sperrholzteilen tritt möglicherweise gesundheitsschädliches Formaldehyd aus. Bei schlechter Qualität können sich scharfe Splitter lösen.
- Ist das Spielzeughandy oder die Spieluhr zu laut? Die Lautstärke kann im Geschäft überprüft werden, indem man Klangspielzeug ans Ohr hält.
- Stimmen Qualität und Preis? Sind Herstellerangaben vorhanden? Gerade bei Billigprodukten werden oft gesundheitsschädliche Stoffe oder Sicherheitsmängel beanstandet.
In Bezug auf Weichkunststoff greift man nach Empfehlung etwa der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen am besten auf Produkte zurück, die nicht aus PVC bestehen und die keine Phthalate als Weichmacher enthalten – wenn es denn Spielzeug aus Weichkunststoff sein soll.
Hilfreich sind in Sachen Sicherheit Prüfsiegel wie das GS-Zeichen oder TÜV-Siegel. Das VDE-Zeichen signalisiert elektrische Sicherheit. Für Stoffe und Stofftiere gibt es das Siegel "Textiles Vertrauen". Hundertprozentige Sicherheit bieten diese Siegel zwar auch nicht, aber es stehen doch aufwändige Prüfverfahren hinter der Vergabe. Außerdem kann man sich an Produktprüfungen der Stiftung Warentest orientieren und Verbraucherzentralen ansprechen, wenn Fragen zur Produktsicherheit bestehen. Sehr ausführlich informiert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zu Spielzeug. Nützliche Internet-Adressen stehen in der Linkliste.
Dr. Frank Schäfer