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STIKO veröffentlicht neue Impfempfehlungen

24.08.2017

Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut hat ihre neuen Impfempfehlungen veröffentlicht. Änderungen gibt es bei den Impfungen gegen Hepatitis A und B, Grippe und Tetanus. Zudem erklärt die STIKO, warum sie die Impfung gegen Herpes zoster mit einem Lebendimpfstoff derzeit nicht als Standardimpfung empfiehlt.

Die STIKO spricht in Deutschland Empfehlungen über Impfungen aus.
Die Empfehlungen, wer sich gegen welche Infektionskrankheit impfen lassen sollte, werden jedes Jahr von der STIKO aktualisiert.
© Adam Gregor - Fotolia.com
  • Hepatitis A und Hepatitis B: Die Impfung gegen Hepatitis A und B empfiehlt die STIKO nun auch ehrenamtlich Tätigen, für die ein Ansteckungsrisiko besteht, das mit dem von beruflich tätigen Personen vergleichbar ist. Auch Auszubildende, Studierende und Praktikanten werden nun ausdrücklich genannt. Die STIKO stellt damit klar, dass die Impfempfehlung anhand des mit der jeweiligen Tätigkeit tatsächlich verbundenen Risikos zu beurteilen ist und nicht auf bestimmte Berufsgruppen beschränkt sein sollte.
  • Grippe: Bei der Influenzaimpfung hatte die STIKO bereits zur Saison 2016/17 ihre Empfehlung vorläufig ausgesetzt, Kinder im Alter von zwei bis sechs Jahren bevorzugt mit dem über die Nase zu verabreichenden Lebendimpfstoff zu impfen. Die Empfehlung wurde nun endgültig zurückgezogen. Hintergrund ist, dass in den letzten Jahren im Vergleich zu den inaktivierten Impfstoffen keine überlegene Wirksamkeit mehr nachweisbar war.
  • Tetanus: Eine Auffrischimpfung gegen Tetanus bei geringfügigen, sauberen Wunden empfiehlt die STIKO nur noch dann, wenn seit der letzten Impfung mehr als zehn Jahre vergangen sind. Damit wurde die 2016 erfolgte Absenkung der Frist von zehn auf fünf Jahre rückgängig gemacht. Dies stehe auch im Einklang mit der Empfehlung einer routinemäßigen Auffrischung des Tetanus-Impfschutzes alle zehn Jahre.
  • Gürtelrose: Seit 2013 ist in Deutschland ein Lebendimpfstoff zur Verhinderung der durch Herpes zoster verursachten Nervenschmerzen bei Personen ab 50 Jahren verfügbar. Die STIKO sieht zum gegenwärtigen Zeitpunkt davon ab, die Impfung mit diesem Impfstoff als Standardimpfung zu empfehlen. Grund ist, dass die Wahrscheinlichkeit, an Herpes zoster zu erkranken und die Schwere der Erkrankung mit dem Alter zwar deutlich zunimmt, die Wirksamkeit der Impfung mit dem Alter jedoch stark abnimmt. Zudem ist die Schutzdauer der Impfung nur für wenige Jahre belegt.

Eine ausführliche Darstellung aller Neuerungen und deren wissenschaftlichen Begründungen sowie die Erläuterung zur Herpes-Zoster-Entscheidung werden in den Ausgaben 35 und 36 des Epidemiologischen Bulletins veröffentlicht.

RKI/NK

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