Natascha Koch
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31.05.2022
Bei leichten Erkältungsbeschwerden konnten sich Patienten bislang nach telefonischer Rücksprache mit ihrem Arzt bis zu sieben Tage krankschreiben lassen. Diese Sonderregelung, die infolge der Corona-Pandemie getroffen wurde, läuft nun aus: Ab 1. Juni 2022 wird eine Krankschreibung nicht mehr telefonisch möglich sein, teilt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mit.
Um Arztpraxen während der Corona-Pandemie zu entlasten, waren Krankschreibungen wegen Erkältungsbeschwerden auch telefonisch möglich. Die aktuelle Entwicklung der Pandemie lasse es zu, diese Sonderregelung auslaufen zu lassen, heißt es in der Erklärung des G-BA. Ab 1. Juni 2022 wird eine Krankschreibung nicht mehr telefonisch möglich sein. Patienten müssen dafür wieder persönlich in die Arztpraxis kommen oder die Videosprechstunde nutzen. Sollte die Corona-Pandemie in den kommenden Monaten jedoch wieder an Fahrt gewinnen, kann der G-BA seine Sonderregelungen für bestimmte Regionen oder auch bundesweit wieder aktivieren.
Krankschreibung nach Videosprechstunde: Was gilt?
Unabhängig von den Corona-Sonderregelungen gilt, dass Versicherte aufgrund einer Videosprechstunde eine Krankschreibung erhalten können. Voraussetzung ist, dass die Erkrankung dies zulässt, also zur Abklärung der Arbeitsunfähigkeit keine unmittelbare körperliche Untersuchung notwendig ist. Wird die Arbeitsunfähigkeit in einer Videosprechstunde festgestellt, gilt: Für Versicherte, die in der Arztpraxis bisher unbekannt sind, kann eine Krankschreibung für bis zu 3 Kalendertage erfolgen; für Versicherte, die in der Arztpraxis bekannt sind, für bis zu 7 Kalendertage. Eine Folgekrankschreibung per Videosprechstunde ist nur dann zulässig, wenn die vorherige Krankschreibung nach einer unmittelbaren persönlichen Untersuchung ausgestellt wurde.